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44-Euro-Grenze: Bitte nicht einschränken!

Die Regelungen zu steuerfreien Sachbezügen sollen geändert werden. Das schränkt die steuer- und sozialversicherungsfreie Guthabenkarte stark ein und schwächt kleine Geschäfte.

Das Bundesfinanzministerium will die steuerfreien Sachleistungen für die Unternehmen einschränken. So sieht es das Jahressteuergesetz vor.

Aktuell können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Zusatzleistungen im Wert von bis zu 44 Euro monatlich steuerfrei zukommen lassen. Viele Unternehmen setzen dabei auf Karten, deren Guthaben in unterschiedlichen Geschäften eingesetzt werden kann. Der Mitarbeiter kann damit Tanken, in Onlineshops beziehungsweise im lokalen Einzelhandel einkaufen oder auch Essen gehen.

Doch das möchte Bundesfinanzminister Olaf Scholz künftig ändern, berichtet der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC). In der Begründung des Entwurfs zum Jahressteuergesetz heißt es: "Gutscheine sind auch weiterhin als Sachbezug zu qualifizieren, wenn der Aussteller identisch ist mit dem Unternehmen, dessen Waren oder Dienstleistungen damit bezogen werden können." Man hätte dann keine Wahl mehr, wo man mit der Karte einkauft.

Profitieren würden nur Konzerne wie Amazon

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In der Praxis würde diese Regelung viele kleinere Unternehmen benachteiligen, bei denen mehrere Millionen Mitarbeiter derzeit noch ihr Guthaben einlösen können, warnt der Verband.

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Als Profiteure sieht er nur Großkonzerne wie Amazon. "Die geplanten Änderungen sind höchst mittelstandsfeindlich", mahnt BVBC-Geschäftsführer Markus Kessel. "Wir appellieren deshalb ans Bundesfinanzministerium, die Möglichkeiten, die Mitarbeiter aktuell bei der Nutzung von steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezügen im Bereich der Guthabenkarten genießen, nicht einzuschränken."

Gemeinsam mit neun weiteren Verbänden hat der BVBC einen Brief an Finanzminister Scholz geschrieben und sich gegen die geplanten Einschränkungen ausgesprochen. Noch besteht Hoffnung: Das Vorhaben könnte im weiteren Gesetzgebungsverfahren geändert werden.

Quelle: BVBC

Text: / handwerksblatt.de

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