Lernen mit Tablet und Smartphone kann nur funktionieren, wenn die in die IT-Infrastruktur investiert wird. In Niedersachsen können die Schulen seit dem 13. August 2019 die Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule beantragen. (Foto: © goodluz/123RF.com)

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Niedersachsen: Mittel des DigitalPakts können fließen

Betriebsführung

Pünktlich zum Schulstart in Niedersachsen können Schulträger die Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule beantragen. Es ist vorgesehen, dass die Schulen einen Sockel- und Kopfbetrag erhalten sollen.

"Ich freue mich, dass wir heute den Startschuss geben für das Antragsverfahren zum Digitalpakt. Wir starten damit das bis dato größte Investitionsprogramm für die digitale Infrastruktur unserer Schulen", so Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD). Antragsberechtigt sind unter anderem die Träger von kommunalen öffentlichen berufsbildenden Schulen, als auch finanzhilfeberechtigte Träger von privaten berufsbildenden Schulen.

Aufteilung in Sockel- und Kopfbetrag

Laut niedersächsischem Kultusministerium ist es vorgesehen, sowohl über einen "Sockelbetrag" als auch über einen "Kopfbetrag" Fördergelder beantragen zu können. Den Sockelbetrag von 30.000 Euro solle es für jede Schule ab einer Anzahl von 60 Schülerinnen und Schülern geben. Damit solle gewährleistet werden, dass alle Schulen vom Digitalpakt profitieren. Kleine Schulen mit weniger als 60 Schülerinnen und Schülern bekommen einen anteiligen Sockelbetrag.

Die Förderrichtlinie zum DownloadÜber den Sockelbetrag hinaus werde es Fördergelder pro Schülerin und Schüler geben. Dieser Kopfbetrag werde den Schulträgern anhand der jeweiligen Schülerzahlen zur Verfügung gestellt. Der Schulträger könne den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich aufteilen. Der entscheidende Vorteil sei, dass jeder Schulträger schon jetzt wisse, wie viel Fördergelder ihm im gesamten Zeitraum bis 2023 zur Verfügung stehen.

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Kein Windhund-Verfahren bei der Förderung

Foto: © Niedersächsisches Kultusministerium"Mir ist wichtig zu betonen, dass es bei der Förderung kein Windhund-Verfahren gibt. Innerhalb des Förderzeitraums bis 2023 können die Schulträger mehrfach Anträge bis zur Erreichung ihrer maximalen Fördersumme stellen", betont Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Über den Digitalpakt Schule erhalte Niedersachsen 470 Millionen Euro vom Bund. Hinzu komme eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro. Damit stehen über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen bis 2024 zur Verfügung. 90 Prozent der Summe gehen direkt an die Schulen. Zehn Prozent der Summe seien landesweiten und länderübergreifenden Projekten vorbehalten. Den Schulen in Deutschland stehen über den Digitalpakt für die kommenden fünf Jahre insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung.

Text: / handwerksblatt.de

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