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Neue Regeln fürs Elterngeld gelten ab 1. Juli

Eltern, deren Kind nach dem 1. Juli zur Welt kommt, haben Anspruch auf das neue ElterngeldPlus. Sie können länger Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt Teilzeit arbeiten.

Was bedeutet das für Arbeitgeber und für Selbstständige, die ein Baby bekommen?

"Das Elterngeld hat mir den Ausstieg auf Zeit erleichtert", sagt Tischlermeister Tim Scholtes. Der Unternehmer ist nach der Geburt seiner beiden Kinder in Elternzeit gegangen. Beim zweiten Kind hat sich der Geschäftsführer der Neusser Tischlerei Holzvisionen sogar komplett aus dem Betrieb herausgenommen. 

Was viele nicht wissen, auch Selbstständige haben ein Anrecht auf Elterngeld. Und auf das neue ElterngeldPlus, das es ab 1. Juli gibt.  

Entweder Elterngeld oder ElterngeldPlus

Doch was bedeutet das neue ElterngeldPlus? Es soll es für Mütter und Väter einfacher machen, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Wer nach der Geburt Teilzeit arbeiten möchte, kann die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Entscheiden Mütter und Väter sich, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu gehen – für vier Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – erhalten sie den sogenannten Partnerschaftsbonus und vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. So erklärt es das Bundesfamilienministerium auf seiner eigens dafür eingerichteten Website


Alternativ können Eltern auch das bisherige Elterngeld beantragen. Dann darf man nicht mehr als 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten.

Mütter und/oder Väter müssen sich also entscheiden: Entweder Elterngeld oder ElterngeldPlus.

Die wichtigsten Fakten zum ElterngeldPlus

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  • Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent – wie das bisherige Elterngeld auch
  • Monatlich beträgt das ElterngeldPlus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde
  • Das ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt. Das bedeutet konkret, dass ein Elterngeldmonat dann zwei ElterngeldPlus-Monaten entspricht
  • Das Elterngeld Plus kann über den 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.

Die Folgen für Arbeitgeber

Die Elternzeit wird flexibler, darauf müssen sich auch Arbeitgeber bei der Personalplanung einstellen. Wie bisher können Eltern bis zum dritten Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Insgesamt sind das pro Elternteil 36 Monate unbezahlte Auszeit. Neu ist, dass sie 24 statt bisher zwölf Monate zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes nehmen können.

Profitieren auch Selbstständige, wenn Sie Eltern werden?

Das Bundesfamilienministerium sagt ja. Dort heißt es: "Für Selbständige bringt die Flexibilität des Elterngeld Plus besondere Vorteile: Wenn Selbstständige in geringem Umfang erwerbstätig sind oder nachlaufende Einkünfte aus ihrer Tätigkeit vor der Geburt haben, profitieren sie wie alle anderen Eltern auch. Das Elterngeld ersetzt nur den tatsächlich ausfallenden Einkommensteil. Mit einem Elterngeld Plus-Monat wird nur noch ein halber Monatsanspruch der Elterngeldes verbraucht statt bisher ein ganzer."

Arbeitgeber kennen die Neuregelung kaum

Übrigens kennen die wenigsten Inhaber von kleinen und mittleren Betrieben die Neuerungen in Sachen Eltergeld. 26 Prozent der von TNS Emnid im Auftrag des Softwareherstellers Sage befragten KMU fühlten sich noch im April dieses Jahres "schlecht" bis "sehr schlecht" vorbereitet. "Es liegt auch in der Verantwortung der Arbeitgeber, Familien zu unterstützen und über gesetzliche Neuerungen aufzuklären. Daher ist es wichtig, sich jetzt mit dem Elterngeld Plus zu beschäftigen", betont deshalb Dr. Thomas Scholtis, CFO von Sage in Deutschland.

kf
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Text: / handwerksblatt.de