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Neues Meldeportal für Mindestlohn

Ab dem 1. Januar müssen Arbeitgeber und Entsender aus dem Ausland, Mindestlohn-Meldungen über ein Online-Portal übermitteln.

Für Arbeitnehmer, die aus dem Ausland nach Deutschland entsandt werden, gilt der hiesige Mindestlohn oder Mindesturlaub. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beziehungsweise Entleiher, die Arbeitnehmer von einem Verleiher mit Sitz im Ausland entleihen, sind deshalb verpflichtet, ihre Arbeitnehmer dem Zoll zu melden. Sie müssen versichern, dass sie die in Deutschland geltenden Arbeitsbedingungen einhalten. Bisher wurden diese Meldungen per Fax abgegeben.

Abgabe per Fax noch bis 30. Juni 2017 möglich

Ab dem 1. Januar 2017 sollen die Meldungen online über das Meldeportal-Mindestlohn abgegeben werden, darauf weist der Zoll hin. Eine Abgabe der Meldungen per Fax ist nur noch bis zum 30. Juni 2017 möglich.

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Das Meldeportal-Mindestlohn kann ab dem 1. Januar 2017 über www.meldeportal-mindestlohn.de aufgerufen werden. Aktuell befindet sich die Seite noch im Aufbau. Nach einem Registrierungsprozess können die Meldungen online übermittelt werden.  

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Text: / handwerksblatt.de

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