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HWK Münster | April 2024
Online-Seminar "Pflegebedürftig – was nun?"
Am Mittwoch, 17. April, lädt das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Münsterland "Competentia" zum Online-Seminar "Pflegebedürftig – Was nun?" ein.
Die Insolvenzgeldumlage dient der Vorsorge für schlechte Zeiten. Foto: © mariok/123RF.com
Vorlesen:
September 2017
Wieder gute Neuigkeiten für Arbeitgeber: Die Insolvenzgeldumlage sinkt zum 1. Januar 2018 von 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent. Der Bundesrat hat nun zugestimmt.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, es wird durch eine von den Arbeitgebern zu zahlende monatliche Umlage finanziert. Gezahlt werden muss auch für Azubis und Mini-Jobber. Diese Insolvenzgeldumlage U3 wird alleine vom Arbeitgeber getragen und ist monatlich fällig.
Die Insolvenzgeldumlage wurde zuletzt zum 1. Januar 2017 von 0,12 Prozent auf 0,09 Prozent reduziert. Wegen günstiger Rücklagen soll der Umlagesatz zum 1. Januar 2018 erneut gesenkt werden. Er beträgt dann 0,06 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Die Umlage dient der Finanzierung ausgefallener Entgeltansprüche des Arbeitnehmers im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers.
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