Es reicht jetzt nicht mehr aus, den neuen Mitarbeiter erst mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung zu melden!

Es reicht jetzt nicht mehr aus, den neuen Mitarbeiter erst mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung zu melden! (Foto: © thoermer/123RF.com)

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Neue Mitarbeiter umgehend anmelden

Betriebsführung

Arbeitgeber im Baugewerbe, im Gebäudereinigungsgewerbe und in anderen von Schwarzarbeit stark betroffenen Branchen sollten daran denken, dass sie seit dem 1. Januar 2009 neue Mitarbeiter sofort elektronisch der Deutschen Rentenversicherung melden müssen.

Es reicht nicht aus, den neuen Mitarbeiter erst mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung zu melden. Die Sofortmeldung wird in der Betriebsprüfungsdatei der Rentenversicherung so lange vorgehalten, bis eine ordentliche Sozialversicherungsanmeldung oder eine kombinierte Ab- und Anmeldung eingeht. Dann wird sie wieder gelöscht.

Fragen zum Melde- und Beitragsrecht? Ein neues Online-Informationsportal beantwortet jetzt Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht und gibt einen Überblick über Ihre Informations- und Meldepflichte. Es führt die Informationen der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit zusammen.
Informationen der Rentenversicherung zur Sofortmeldung!

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Das muss der Arbeitgeber melden!

  • Vor- und Nachname des Beschäftigten,
  • den Tag der Beschäftigungsaufnahme,
  • die Versicherungsnummer oder alternativ
  • Geburtsdatum, -ort und Anschrift.

Außerdem gehört in die Anmeldung die Betriebsnummer des Arbeitgebers. Ziel dieser Sofortmeldung ist es, dass die Schwarzarbeitskontrolleure die Identität der Beschäftigten bei einer Prüfung schnell feststellen können. Neben den Schwarzarbeitsfahndern haben auch die Berufsgenossenschaften Zugriff auf die Meldung, wenn sie eine illegale Beschäftigung vermuten. 

Neu ist auch, dass die Arbeitnehmer immer ihren Personalausweis oder Pass bei der Arbeit dabei haben müssen. Betroffen von den Neuregelungen sind alle Branchen, wo die Mitarbeiter vorher schon verpflichtet waren, ihren Sozialversicherungsausweis mit sich zu führen. Diesen müssen sie bei einer Kontrolle jetzt aber nicht mehr vorzeigen – stattdessen ein Personaldokument.

Text: / handwerksblatt.de

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