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HWK Münster | April 2024
Online-Seminar "Pflegebedürftig – was nun?"
Am Mittwoch, 17. April, lädt das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Münsterland "Competentia" zum Online-Seminar "Pflegebedürftig – Was nun?" ein.
Eigentümer aufgepasst: Energieausweise, die 2007 ausgestellt worden sind, verlieren in diesem Jahr ihre Gültigkeit! Foto: © Thierry Vialard/123RF.com
Vorlesen:
Oktober 2017
Energieausweise, die 2007 für Gebäude ausgestellt worden sind, verlieren in diesem Jahr ihre Gültigkeit. Eigentümer müssen sich darauf einstellen.
Da Energieausweise für Gebäude seit 2007 Pflicht sind, werden sie seitdem ausgestellt, haben aber nur eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Eigentümer, für deren Wohnungen oder Häuser die Energieausweise ihre Gültigkeit verlieren, müssen sich rechtzeitig darauf einstellen.
Spätestens, wenn das Eigentum verkauft oder neu vermietet wird, muss ein gültiger Energieausweis vorliegen. Der neue Ausweis muss der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 entsprechen. Die ist zudem 2016 ergänzt worden. Neue Ausweise sind mit einer Registriernummer versehen und enthalten Angaben zur Effizienzklasse.
Energieausweise gibt es als Energiebedarfsausweise, die den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes angeben, sowie als Energieverbrauchsausweise, die aus dem tatsächlichen Energieverbrauch ermittelt werden. Grundlage für letzteren ist der Verbrauch der letzten drei Jahre. Während der Energieverbrauchsausweis relativ günstig zu haben ist, kann der Energiebedarfsausweis laut Experten je nach Gebäude im hohen dreistelligen Betrag liegen. Dafür wird der Bedarfsausweis in jedem Fall akzeptiert, während der Verbrauchsausweis für ältere Gebäude nur unter bestimmten Voraussetzungen ausreicht.
Weitere Informationen zum Thema gibt die Verbraucherzentrale auf ihren Seiten.
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