Die Förderung kann schon beantragt werden, genehmigt wird sie aber erst nach der Sommerpause..

Die Förderung kann schon beantragt werden, genehmigt wird sie aber erst nach der Sommerpause. (Foto: © Tatiana Popova/123RF.com)

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Förderung für elektrische Lastenfahrräder

Für elektrische Lastenfahrräder können Unternehmer und Selbstständige neuerdings einen interessanten Zuschuss zum Kaufpreis bekommen.

Handwerker können sich ein neu gekauftes Lastenfahrrad fördern lassen. "Damit reagiert die Bundesregierung auf die drohenden Fahrverbote für Diesel-Automobile", berichtet die Handwerkskammer Düsseldorf.

Unterstützt wird der Neukauf von gewerblichen Schwerlasträdern (Cargo-Bikes) mit bis zu 2.500 Euro oder 30 Prozent Zuschuss zum Kaufpreis. 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist allerdings aktuell darauf hin, dass Förderanträge erst bewilligt, wenn der Bundeshaushalt 2018 verabschiedet wurde. Also erst nach der Sommerpause 2018. "Ihr Antrag wird dennoch geprüft und bearbeitet", heißt es da.

Schwerlasträder mit Elektroantrieb

Die Förderung gilt für Schwerlasträder mit Elektroantrieb mit einer Ladekapazität von 150 Kilogramm und einem Kubikmeter Ladevolumen."Zusätzlich können sich Unternehmer auch Lastenanhänger oder Fahrradgespanne mit Elektroantrieb fördern lassen", berichtet die Handwerkskammer. Die Förderung gilt rückwirkend für Lastenfahrräder, die nach dem 29.11.2017 von Unternehmen gekauft wurden.

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Förderfähig sind Investitionen für die Anschaffung von

  • elektrisch angetriebenen Lastenfahrrädern,
  • Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung oder
  • Gespannen aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, bei denen mindestens ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss.


Rikschas, also Fahrräder für den Personentransport, sind von der Förderung ausgenommen. Außerdem Fahrräder, die zum Beispiel für den Getränkeverkauf genutzt werden.

Text: / handwerksblatt.de