Das Handwerk begrüßt, dass mit dem Bundesratsbeschluss nun eine dauerhafte Lösung zum Umgang mit HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen gefunden wurde (Foto: © kzenon/123RF.com)

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Handwerk begrüßt Lösung zur Dämmstoffentsorgung

Der Bundesrat hat die vom Bundeskabinett vorgelegte POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung gebilligt. Das Handwerk begrüßt den Beschluss als "gangbaren Weg".

Der Bundesrat hat die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung beschlossen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): "Das Handwerk begrüßt, dass mit dem Bundesratsbeschluss nun eine dauerhafte Lösung zum Umgang mit HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen gefunden wurde. Die Neuregelung sieht einen gangbaren Weg vor, der sich in der betrieblichen Praxis noch sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand umsetzen lässt."

Die beschlossene Verordnung stufe HBCD-haltige Dämmstoffabfälle grundsätzlich als nicht gefährlich ein. Damit führe die Neuregelung den Umgang mit HBCD-haltigen Abfällen auf die vom Handwerk geforderte Eins-zu-eins-Umsetzung der einschlägigen EU-Vorgaben zurück. "Allerdings sieht die Verordnung auf Druck der Länder vor, dass die Entsorgung weiter überwachungsbedürftig ist – obwohl die HBDC-haltigen Dämmstoffabfälle als nicht gefährlich eingestuft wurden."

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Auch die Dachdecker freuen sich über die Entscheidung des Bundesrats: "Wir sind sehr erleichtert, dass die HBCD-Problematik, die unserer Dachdeckerbetriebe, aber auch die Endkunden, monatelang in Atem hielt, ein gutes Ende gefunden hat", erklärt Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks. "Mit der neuen Verordnung ist eine sicherere und umweltgerechte Entsorgung gewährleistet. Der Entsorgungsstau sollte damit auch bald aufgelöst werden. Kritisch werden wir allerdings weiterhin die Preisentwicklung beobachten. Auch werden wir die Handlungsweise einiger Entsorger und mögliche Verweigerungshaltungen im Blick haben."

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Text: / handwerksblatt.de