Zusammen mit dem Entfesselungspaket I hat das Kabinett innerhalb von sechs Monaten 39 Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie sonstige administrative Vorhaben zum Abbau unnötiger und belastender Regelungen für die Wirtschaft des Landes beschlossen (Foto: © Сергей Тряпицын/123RF.com)

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Zweites Entfesselungspaket ist beschlossen

Betriebsführung

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat das zweite Entfesselungspaket für die Wirtschaft auf den Weg gebracht. 23 weitere Maßnahmen sollen die Konjunktur ankurbeln.

Auf Vorschlag von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) hat das Landeskabinett heute dem Entfesselungspaket II zugestimmt. Damit legt die Landesregierung weitere 23 Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen vor. Zusammen mit dem Entfesselungspaket I hat das Kabinett innerhalb von sechs Monaten jetzt insgesamt 39 Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie sonstige administrative Vorhaben zum Abbau unnötiger und belastender Regelungen für die Wirtschaft des Landes beschlossen.

"Wir wollen die Dinge unkomplizierter, überschaubarer und für die Betroffenen verständlicher gestalten, ohne dabei wichtige, allgemein akzeptierte, übergeordnete Ziele wie Klima-, Umwelt- oder Landschaftsschutz aufzugeben", erklärt Minister Pinkwart. "Wir wollen optimale Bedingungen schaffen für alle, seien es Gründer, Familienunternehmer oder Konzerne und ihre Mitarbeiter, die in unserem Land etwas bewegen und ihren Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung leisten können."

Mit dem zweiten Paket will die Landesregierung unter anderem durch Anpassungen und Erläuterungen des Landesentwicklungsplans vom Februar 2017 klare und verlässlichere Rahmenbedingungen schaffen für:

  • mehr Flexibilität bei der bedarfsgerechten Planung von Siedlungs- und Gewerbeflächen,
  • Erleichterungen bei Planung und Genehmigung von Industrieanlagen,
  • weitere Vereinfachungen für Existenzgründer,
  • die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien und
  • die Einführung der elektronischen Rechnung in Nordrhein-Westfalen.

Mit dem Entfesselungspaket II erfüllt die Landesregierung weitere Zusagen des Koalitionsvertrags für Nordrhein-Westfalen. Damit soll die Entfesselung aber noch nicht abgeschlossen sein. Pinkwart: "Wir wollen weitere Regelungen überprüfen und anpassen, wenn wir dadurch noch mehr wirtschaftliche Dynamik in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Dabei können wir mittlerweile auf eine Fülle von Anregungen aus der Wirtschaft, der Arbeitnehmerschaft, der Verwaltung, der Politik, der Wissenschaft und von Bürgerinnen und Bürgern zurückgreifen. Dafür sind wir besonders dankbar, denn die besten Experten für eine moderne, unkomplizierte Verwaltung sind die Betroffenen selbst."

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E-Rechnung

Derzeit empfängt die Landesverwaltung in NRW bis zu fünf Millionen Rechnungen jährlich, weniger als zehn Prozent davon werden elektronisch übermittelt. Das soll sich mit einer entsprechenden Änderung des E-Government-Gesetzes ändern. Durch die flächendeckende Einführung der E-Rechnung wird die Kommunikation zwischen Wirtschaft und Verwaltung einfacher, schneller, digitaler und – durch den Verzicht auf Papier – nachhaltiger. Ziel ist ein durchgängig elektronischer Prozess – von der Auftragsvergabe bis zur Bezahlung.

Änderungen und Erläuterungen des Landesentwicklungsplans (LEP)

Mit dem Kabinettbeschluss von heute hat die Landesregierung das Verfahren zur Änderung des LEP vom Februar 2017 eingeleitet. Die Maßnahmen im Einzelnen:
Mehr Flexibilität bei der Flächenausweisung, zum Beispiel zur Festsetzung von Bauflächen und Baugebieten in kleinen Ortsteilen mit weniger als 2000 Einwohnern, bei der Erweiterung bestehender Betriebe oder bei der Planung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen im Außenbereich.

  • Streichung des 5 ha-Grundsatzes, der sich als überflüssiges, weil unwirksames Instrument erwiesen hat. Klar ist, dass sich die Landesregierung weiter für die Vermeidung eines unnötigen Flächenverbrauchs und für den Schutz landwirtschaftlicher Flächen einsetzt.
  • Entwicklung des newParks in der Emscher-Lippe Region zu einem Top-Standort für Gewerbe und Industrie: der bisher geltende Mindestflächenbedarf für eine Erstansiedlung wird von 80 ha auf 50 ha reduziert. Dies gilt auch für andere Standorte landesbedeutende flächenintensive Großvorhaben wie zum Beispiel Euskirchen.
  • Änderung der Festlegungen zur Windkraftnutzung: Es ist vorgesehen, die Möglichkeit der Errichtung von Windenergie-anlagen im Wald und die Verpflichtung zur Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie in Regionalplänen aufzuheben. Außerdem soll der Grundsatz, mit dem der Umfang der Flächenfestlegungen für Windenergie in den Regionalplänen geregelt wird, ganz entfallen.
  • Aufhebung der Unterscheidung von landes- und regionalbedeutsamen Flughäfen. In Zukunft sind die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund, Paderborn/Lippstadt und Weeze/Niederrhein gleichrangig landesbedeutsam.
  • Schutz weiterer Häfen (über die im LEP genannten hinaus) vor heranrückenden Nutzungen.
  • Die Versorgungszeiträume für die Sicherung oberflächennahen, nichtenergetischer Rohstoffe (z.B. Kies und Sand) werden wieder auf 25 Jahre verlängert. Die verpflichtende Festlegung von Vorranggebieten in den Regionalplänen wird aufgegeben.

Vereinfachungen für Gründer

  • Schnelle Erteilung der Steuernummer: Die Landesregierung setzt ihre Initiative „Neue Gründerzeit“ konsequent fort. Mit einer Reihe von Vereinfachungen, die zeitnah in Kraft treten bzw. bereits in Kraft getreten sind, werden die Verfahren für Gründerinnen und Gründer einfacher, digitaler und schneller: Über das ELSTER Online-Portal besteht jetzt die Möglichkeit, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmungen online auszufüllen. Ab Dezember 2017 wird dies auch für Körperschaften angeboten. Die Beantragung der sog. Umsatzsteuer-ID ist ebenfalls ab sofort online möglich. Das ELSTER-Portal ist damit ein weiterer Meilenstein bei der Beschleunigung des Gründungsprozesses. Diese Angebote werden jetzt durch die Startcenter NRW und DigitalHubs im Rahmen der Gründungsunterstützung landesweit bekannt gemacht, angewandt und beworben.
  • Mitarbeiterkapitalbeteiligung bei jungen Unternehmen: Ziel ist es, neue Formen der Mitarbeiterbeteiligung bei Gründern und jungen Unternehmen zu entwickeln. Dazu sollen die Anteilsübertragung flexibler gestaltet und neue Unternehmens-formen entwickelt werden, die eher auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe zugeschnitten sind als Aktiengesellschaft und GmbH.
  • Maßnahmen der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit im Gründungsbereich: In enger Kooperation mit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit bereitet das Wirtschafts- und Digitalministerium eine Reihe von Vereinfachungen insbesondere für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit vor. Der Prozess soll bis Ende Februar 2018 abgeschlossen werden. Dazu zählen im Einzelnen die Vereinfachung der Bewilligungsverfahren, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Regionaldirektion und den Startcenter NRW bei Gründungen und eine Qualitätsoffensive innerhalb der Arbeitsagenturen, hier sollen FAQ-Listen für Gründungswillige und ein Leitfaden für Gründer erarbeitet werden.

Bessere Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien

  • Solarenergienutzung erleichtern: Die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Photovoltaik in der Fläche werden vereinfacht und klarer dargestellt.
  • Geothermie-/Grubengasnutzung: Mit der Neufassung der „Verordnung über Feldes- und Förderabgaben“ wird das Wirtschaftsministerium unter anderem die Bedingungen für die Geothermie- und Grubengasnutzung dadurch verbessern, dass in einer Reihe von Anwendungsfällen bei der Nutzung von Geothermie und Grubengas Förderabgaben vermindert werden oder auf entsprechende Förderabgaben verzichtet wird.
  • Verlässlichere Bedingungen für die Tiefengeothermie: Mit dem Standortauswahlgesetz haben sich bei Investoren Unklarheiten und möglicherweise Hemmnisse für die Tiefengeothermie ergeben. Damit es hier nicht zu Irritationen bei Investitionsentscheidungen kommt, wird sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung und dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit für die Erarbeitung klarer Auslegungshilfen zum Vollzug des Standortauswahlgesetzes einsetzen. Ziel ist es, Verzögerungen bei der Genehmigung von Geothermie-Vorhaben zu vermeiden. Vor dem Hintergrund inzwischen geltender bundesrechtlicher Regelungen wird die Landesregierung den Bohrerlass vom 18. November 2011 entsprechend ändern, der bisher tiefengeothermische Vorhaben blockiert hat. Etwaigen Anträgen auf Genehmigung wissenschaftlicher Probebohrungen mit Einsatz der Fracking-Technologie in Gesteinen unkonventioneller Erdöl-/Erdgasvorkommen im Sinne der bundesgesetzlichen Regelungen steht die Landesregierung weiterhin ablehnend gegenüber.
  • Bundesratsinitiative zu Ausschreibungen für den Windenergieausbau: Die Landesregierung wird sich über eine Bundesratsinitiative zur Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dafür einsetzen, dass bei künftigen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land Planungssicherheit für Investoren und Anlagenbauer erreicht wird. Das betrifft insbesondere das Jahr 2018, in das für ab 2021 eingeplante Mittel vorverlegt werden sollen. Ziel ist es, Strukturbrüche für die Branche zu vermeiden.

Planung, Genehmigung, Überwachung von Industrieanlagen

  • Verwaltungspraxis im Umweltbereich vereinfachen: Das Umweltministerium wird gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium die Verwaltungspraxis im Umweltbereich systematisch evaluieren und zeitnah Vorschläge zur Vereinfachung, Modifikation und Beschleunigung bei der Überwachung und Genehmigung von Industrieanlagen erarbeiten. Ziel ist es, den Grundsatz der 1:1-Umsetzung von Bundes- und Europarecht möglichst weitgehend sicher zu stellen. In diesem Zusammenhang soll die Laufzeit von Genehmigungsverfahren anhand konkreter Fälle zusammen mit den zuständigen Behörden analysiert und optimiert werden. Angestrebt wird, Hinweise zur Straffung, Vereinfachung und Übertragbarkeit solcher Verfahren mit Blick auf die betroffenen Rechtsgebiete zu gewinnen und diese anschließend zum landesweiten Standard – im Sinne von Best-Practice-Beispielen – weiter zu entwickeln.
  • Technische Merkblätter auf europäischer Ebene: Im Rahmen des „Sevilla-Prozesses“ werden zwischen den Mitgliedsstaaten, den Umweltverbänden und der Industrie die besten verfügbaren Techniken erarbeitet und in technischen Merkblättern festgelegt. Kritisiert wird eine unzureichende Transparenz der verwendeten Daten und eine teilweise Abweichung der festgelegten Emissionsbandbreiten vom tatsächlichen Stand der Technik in Einzelfällen. Die Landesregierung wird sich daher im Rahmen der jeweiligen Gremien dafür einsetzen, dass ein nachvollziehbarer Interessenausgleich zwischen beiden Bereichen Umwelt und Wirtschaft gewährleistet wird, um einerseits den europäischen Verpflichtungen zur Verminderung der Umweltbelastungen durch Maßnahmen gemäß der besten verfügbaren Technik gerecht zu werden und andererseits sicher zu stellen, dass industriepolitische Vorhaben nicht unnötig erschwert werden. Industrie und Behörden sollten gleichermaßen daran mitwirken, dass ausreichende und valide Daten zu den mit der besten verfügbaren Technik erreichbaren Emissionsbandbreiten in den sogenannten BVT-Prozess eingebracht und diese sodann in einem transparenten und dem Stand der Technik entsprechenden Inhalt abgebildet werden. Zudem wird dadurch sichergestellt, dass Landesbehörden keine vermeidbaren Aufgaben übertragen werden durch umfangreiche Ausnahmezulassungen.

Wirksamer Staat

  • Unkomplizierte Bekämpfung der Schwarzarbeit durch Digitalisierung: Die Landesregierung will mit deutlich unkomplizierteren, verständlicheren Regelungen und Verfahren die Einhaltung der Rechte und Pflichten von Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. So soll mit dem vorliegenden Entfesselungspaket II in einem ersten Schritt die Schwarzarbeitsbekämpfungspraxis durch eine bessere Vernetzung der beteiligten Behörden untereinander im Zuge der Digitalisierung deutlich effizienter, klarer und einfacher gestaltet werden. Ziel ist eine landesweite Datenbank, durch die die Zusammenarbeit der ermittelnden Beamten gestärkt, Synergieeffekte erzielt, Verfahren aus mehreren Kommunen gebündelt und so auch Vollzugsdefizite abgebaut werden können. Damit erfüllt die Landesregierung eine Zusage aus dem Entfesselungspaket I. Gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales soll das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Schwarzarbeitsbekämpfung durch weitere Maßnahmen (Information und Vernetzung der beteiligten Behörden) insbesondere in den Kommunen gestärkt werden.
  • Entbürokratisierung im Sport: Die Landesregierung prüft derzeit verschiedene Maßnahmen zur Entbürokratisierung auch im Bereich des Sports, um die gesellschaftlichen Kräfte des Landes auch durch den Abbau bürokratischer Hürden zu entfesseln und die zivilgesellschaftliche Selbstorganisation zu befördern.

Quelle: NRW-Wirtschaftsministerium

Text: / handwerksblatt.de

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