Fünf Jahre Gewährleistung am Bau sind genug.

Fünf Jahre Gewährleistung am Bau sind genug. (Foto: © kadmy/123RF.com)

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Keine längere Verjährung bei Baumängeln

Derzeit verjähren Mängel am Bau nach fünf Jahren. Das soll auch so bleiben: Ein Gutachten im Auftrag des Bundesjustizministeriums lehnt eine Verlängerung der Frist als unnötig ab.

Das Ministerium wollte klären, ob und in welchem Umfang eine Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfrist für Mängelansprüche von derzeit fünf Jahren angezeigt ist. Das Institut für Baurecht e.V. hat nun seinen Abschlussbericht der Untersuchung vorgelegt. Ergebnis ist, dass die derzeitige gesetzliche Verjährungsfrist angemessen erscheint und daher eine Verlängerung nicht notwendig ist.

Erfasst und ausgewertet wurden die Erfahrungen der an der Errichtung, Unterhaltung und Nutzung von Gebäuden beteiligten Personengruppen, Unternehmen und sonstigen Institutionen durch repräsentative Befragungen. Untersucht wurde unter anderem der Beseitigungsaufwand für nach Ablauf der fünfjährigen Frist auftretende Mängel und (Folge-)Schäden an Hochbauleistungen in Deutschland.

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Die Ergebnisse

Den Ergebnissen der Befragungen zufolge müssen dafür weniger als 1,0 Prozent der Herstellungskosten aufgewendet werden. Daraus kann geschlossen werden, dass schwerwiegende Mängel nach Ablauf der Frist für Mängelansprüche in Deutschland regelmäßig nicht zu verzeichnen sind. Außerdem ergab die Analyse, dass etwa 90 Prozent aller Schadensfälle während der ersten fünf Jahre nach Baufertigstellung auftreten.

Damit bestätigen die Ergebnisse des Forschungsvorhabens die Angemessenheit der jetzigen Regelung zur Verjährungsfrist für Mängel an Bauwerken im Bürgerlichen Gesetzbuch und zeigen, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, teilt das Ministerium mit.

Text: / handwerksblatt.de

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