Bei Scheidungen sollten sich Unternehmerfrauen den schlimmsten Fall vorstellen und entsprechend absichern.

Bei Scheidungen sollten sich Unternehmerfrauen den schlimmsten Fall vorstellen und entsprechend absichern. (Foto: © gstockstudio/123RF.com)

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Scheidung und ihre Folgen für Unternehmer-Ehepaare

Betriebsführung

Die Zahl der Scheidungen steigt seit Jahren an. Darunter sind auch etliche Unternehmerpaare. Eine endgültige Trennung kann für Betriebsinhaber und mitarbeitende Ehefrauen schlimme Konsequenzen haben. Wir beleuchten, wie beide Seiten vorsorgen können.

"Frauen denken zu spät an ihre soziale Absicherung", warnt Ursula Jachnik. Dabei ziehen sie und ihre Kolleginnen aus den Arbeitskreisen der Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) seit Jahren mit immer der selben Botschaft durch die Lande: "Sorgt vor. Sichert euch ab."

Was die Unternehmerfrau empfiehlt!

  1. Die Kernfrage zuerst klären: Bin ich Unternehmerin oder Angestellte? Häufig zahlen Unternehmerfrauen jahrzehntelang in die Sozialversicherungssysteme ein, um dann im Leistungsfall zu erfahren, dass sie gar nicht als Arbeitnehmerin, sondern als Unternehmerin gelten. Mit der Folge, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung futsch sind. Das kann man verhindern: Indem die Unternehmerfrau ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) beantragt (BfA-Servicetelefon 0800/ 333 19 19). Der festgestellte Status hat aber nur Gültigkeit, solange sich nichts ändert.
    Das ist allerdings nur bei Verträgen nötig, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Schließt eine neue Unternehmerfrau einen Arbeitsvertrag ab, wird ihr Status automatisch von der BfA gecheckt. Beurteilt die BfA sie als Unternehmerin, kann sie die gesparten Beiträge nutzen, um privat für Alter und Arbeitslosigkeit vorzusorgen.
  2. Wer als Unternehmerin eingeschätzt wird und den Betrieb tatsächlich gemeinsam mit dem Ehemann aufbaut und führt, sollte überlegen, den Betrieb in eine GmbH umzuwandeln – in der die Unternehmerfrau dann ebenso geschäftsführende Gesellschafterin wird wie der Ehemann.
  3. Ständige Weiterbildung – das liegt der stellvertretenden Vorsitzenden des UFH-Bundesverbandes besonders am Herzen: "Stärke und Macht bekommt man nur durch Wissen. Wir müssen uns für den Betrieb unentbehrlich machen."
  4. Empfehlenswert ist eine anerkannte Aus- und Weiterbildung. Unternehmerfrauen sollten für entsprechende Kurse ihre zuständige Handwerkskammer ansprechen. Denn mit einem anerkannten Abschluss haben die Frauen nach einer Scheidung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und müssen nach der Trennung nicht weiter im Betrieb ihres Mannes arbeiten. "Das ist einfach furchtbar für die Frauen. Sie müssen sich oft regelrecht prostituieren", warnt Ursula Jachnik, die viele solcher Fälle kennt.
  5. Unternehmerfrauen, die einen Ehevertrag abschließen, sollten eine eigene Rechtsberatung in Anspruch nehmen, von einem Notar oder Fachanwalt für Familienrecht, der nur ihre Interessen vertritt.
  6. "Wer bürgt, wird gewürgt" - diese goldene Regel gilt noch immer. Bürgen sollten Unternehmerfrauen nur, wenn sie quasi dazu gezwungen werden. Denn sie bleiben im Fall der Scheidung möglicherweise nicht nur auf den Schulden sitzen. Selbst wenn das Eheglück hält, gelten die Frauen durch eine Bürgschaft schnell als Unternehmerin. Ihre Empfehlung: Wenn sie schon bürgen, sollten sie auch dafür sorgen, dass sie Mitinhaberin des Betriebs werden.

Ebenso sollten sich Unternehmerfrauen dagegen wehren, Kredite mit zu unterschreiben oder für Schulden zu haften. Ursula Jachnik weiß, dass das häufig schwer ist, weil die Banken da enormen Druck machten. Ihr Tipp: Wenn sich eine Unterschrift nicht vermeiden lässt, vorher nicht von der Bank, sondern vom eigenen Anwalt oder Notar beraten lassen.

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Ihre Empfehlungen kann die erfahrene Meisterfrau aus Koblenz in einem Satz zusammenfassen: "Die Frauen sollten sich einfach den schlimmsten Fall vorstellen und entsprechend absichern."

Text: / handwerksblatt.de