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Bargeldintensive Betriebe im Fokus der Prüfer

Interview: Fünf Fragen an Steueramtsrat Karsten Penk, Betriebsprüfer am Finanzamt Frankfurt (Oder).

DHB: Herr Penk, wie häufig schauen Betriebsprüfer bei kleineren Handwerksunternehmen vorbei?
Karsten Penk: Bei Großbetrieben ist es so, dass regelmäßig im Anschluss geprüft werden soll, um eine durchgängige Prüfung sämtlicher Zeiträume zu erreichen. Daraus lässt sich umgekehrt kein Verbot ableiten, nicht auch kleinere Unternehmen mehrfach hintereinander zu prüfen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn in diesem Jahr eine Prüfung für die Jahre 2010 bis 2012 abgeschlossen wurde, ein systematischer Fehler entdeckt wird und zwischenzeitlich bereits die Steuererklärungen für 2013 bis 2015 vorliegen. Es kann aber auch sein, dass Unternehmen über viele Jahre hinweg keinen Prüfer im Hause haben.

Betriebsprüfer Karsten Penk (Foto: © privat) Betriebsprüfer Karsten Penk (Foto: © privat)

DHB: Was steht auf der Hitliste bei Betriebsprüfungen von Handwerksunternehmen?
Penk: Besonders im Fokus der Betriebsprüfungen stehen bargeldintensive Unternehmen – aber auch Firmen, die es aus der Erfahrung früherer Betriebsprüfungen mit der lückenlosen Erfassung aller Umsätze nicht so genau nehmen. Darüber hinaus kann ein Unternehmen aus dem handwerklichen Bereich in den Prüfungsfokus geraten, wenn sich aufgrund mehrerer Prüfungen im Bundesgebiet Fehler als systematisch herausstellen oder neue Steuerumgehungsstrategien auftauchen.

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DHB: Muss der Unternehmer alle Fragen des Prüfers beantworten?
Penk: Ja, dazu ist er bis auf wenige Ausnahmen verpflichtet. Das ist auch nachvollziehbar: Schließlich ist er der Einzige, der über die steuerlichen Angelegenheiten des Betriebs umfassend Kenntnis hat. Der Prüfer kann aus den Akten im besten Fall den Sachverhalt selbst erkennen. Die Motivation und die Hintergründe für einzelne Entscheidungen sind aber nicht ersichtlich. Um den Sachverhalt richtig steuerlich einordnen zu können, ist das Wissen darum aber Grundvoraussetzung.

DHB: Welche Unterlagen muss ich dem Prüfer zur Verfügung stellen?
Penk: Alle, die notwendig sind, um einen Sachverhalt zu ermitteln und steuerlich zu würdigen. Eine abschließende Definition, was "steuerlich relevante Unterlagen" sind, gibt es allerdings nicht. Das hängt stark vom jeweiligen Unternehmen ab. So kann eine Arbeitszeitabrechnung in einem Handwerksbetrieb zum Nachvollziehen der abgearbeiteten Aufträge höhere steuerliche Relevanz haben als in einem Handelsgeschäft. Der Unternehmer muss diese Einstufung seiner Unterlagen selbst vornehmen.

DHB: Ihr Tipp für die Betriebsprüfung?
Penk: Wichtig ist zu wissen, dass Betriebsprüfungen stets zu Gunsten und zu Lasten der Steuerpflichtigen vorgenommen werden. So werden auch Bewertungsansätze und Abschreibungsbeträge zu Gunsten der Unternehmen korrigiert und Umsätze, die in der Buchführung zu 19 Prozent statt zu 7 Prozent erfasst wurden, richtiggestellt. Im Ergebnis von Prüfungen können also entweder Nachzahlungen oder Erstattungen möglich sein.

Die Fragen stellte Constanze Elter

Text: / handwerksblatt.de

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