Viele wissen offensichtlich nicht, wie gering die Mehrkosten sind, wenn man seine Hilfe als 450-Euro-Minijobber anmeldet.

Viele wissen offensichtlich nicht, wie gering die Mehrkosten sind, wenn man seine Hilfe als 450-Euro-Minijobber anmeldet. (Foto: © Dmitry Kalinovsky/123RF.com)

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Putzfrau im Haushalt: Ehrlichkeit ist nicht teuer

Die meisten Menschen glauben, dass es teuer wird, wenn sie ihre Haushaltshilfe offiziell anmelden. Doch dadurch entstehen nur geringe Mehrkosten – wie ein Online-Rechner der Minijob-Zentrale zeigt.

Eine repräsentative Emnid-Untersuchung im Auftrag der Minijob-Zentrale belegte vor einigen Jahren: 26 Prozent der 1.896 befragten haushaltsführenden Personen in Deutschland glauben, dass es ganz schön teuer wird, wenn man eine Haushaltshilfe legal beschäftigt.

"Viele wissen offensichtlich nicht, wie gering die Mehrkosten sind, wenn man seine Hilfe als 450-Euro-Minijobber anmeldet", sagt Dr. Erik Thomsen, Leiter der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. "Die Hilfe im Haushalt nicht anzumelden, ist aber ein unnötiges Risiko, denn damit begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit."

Kosten-Check mit Online-Rechner

Wer wissen will, wie viel es genau kostet, seine Haushaltshilfe als 450-Euro-Minijobber anzumelden, kann das mit dem Online-Rechner der Minijob-Zentrale ausrechnen. Einfach im Internet den Haushaltscheck-Rechner auswählen, den durchschnittlichen Monatsverdienst  der Hilfe in den Rechner eingeben und die Extrakosten auf einen Blick sehen.

Niedrigere Beiträge zur Sozialversicherung

Arbeitgeber eines haushaltsnahen 450-Euro-Minijobbers zahlen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, eine Pauschsteuer und Umlagen als Ausgleich für die Aufwendungen bei Krankheit (U1) und Schwangerschaft beziehungsweise  Mutterschaft (U2) des Minijobbers sowie Unfallversicherungsbeiträge. Wie sich die Abgaben im einzelnen zusammensetzen, zeigt die Abgabenübersicht der Minijobzentrale.

20 Prozent der Ausgaben von der Steuerschuld abziehen

Bei 450-Euro-Minijobs bestimmt der Arbeitgeber, ob der Minijob

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  • pauschal mit zwei Prozent versteuert wird oder
  • individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers.

Für 450-Euro-Minijobs, die nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern wegen der Zusammenrechnung mit weiteren Beschäftigungen bei der Krankenkasse gemeldet werden, kann der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent wählen. Die Pauschsteuer von zwei Prozent meldet und bezahlt er an die Minijob-Zentrale.

Arbeitgeber im Privathaushalt profitieren von einer Steuerermäßigung, die sie in ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen können. Die Einkommensteuer für den Minijob ermäßigt sich damit um 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 510 Euro im Jahr. Die Minijobzentrale zeigt auf ihrer Website, wie man den Steuervorteile berechnen kann.

 

Text: / handwerksblatt.de

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