Verbands- und Gewerkschaftsvertreter sind überzeugt davon, dass ein entsprechendes Angebot von Meisterleistungen und von gut ausgebildeten Fachkräften nur nachhaltig geben wird, wenn die Meisterpflicht im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk zurückkehrt. (Foto: © kadmy/123rf.com)

Verbands- und Gewerkschaftsvertreter sind überzeugt davon, dass ein entsprechendes Angebot von Meisterleistungen und von gut ausgebildeten Fachkräften nur nachhaltig geben wird, wenn die Meisterpflicht im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk zurückkehrt. (Foto: © kadmy/123rf.com) (Foto: © kadmy/123RF.com)

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Fliesenleger und IG BAU fordern Meisterpflicht

Viel hatte sich die Politik von der Abschaffung der Meisterpflicht erhofft. Für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk hatte es fatale Folgen.

"Die Abschaffung der Meisterpflicht im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk wie in vielen anderen Baubereichen (Betonstein - Terrazzo / Estrichleger-Handwerk) war eine Fehlentscheidung mit fatalen Folgen, insbesondere aber einem großen Imageverlust, da die Qualität der Dienstleistung in Verruf geraten ist", mit diesen Worten wandten sich Karl-Hans Körner und Dietmar Schäfers in einem gemeinsamen Schreiben an die Generalsekretäre der im Bundestag vertretenen Parteien. Der Vorsitzende des Fachverbandes Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der stellvertretende Bundesvorsitzende der IG Bauen-Agrar-Umwelt fordern, das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk wieder in die Anlage A der Handwerksordnung aufzunehmen. Eine fachgerechte und qualitativ hochwertige Handwerksleistung könne nur durch gut ausgebildete Fachkräfte gewährleistet werden. 

Viel mehr Betriebe, aber auch viel weniger Meister und Azubis

Mit der Reform der Handwerksordnung 2003/2004 wurde unter anderem im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk die Meisterpflicht aufgehoben. Die Politik erhoffte sich seinerzeit durch die Deregulierung einen Wachstumsschub für das Handwerk und nachhaltig mehr Beschäftigung. "Diese positiven Effekte blieben jedoch aus." Zwar sei nach der Aufhebung der Meisterpflicht, da sich nunmehr jeder ohne Nachweis einer Qualifikation als Fliesenleger selbständig machen konnte, die Zahl der Betriebe von 12.401 Betriebe in 2004 auf 71.142 Betriebe in 2015 stark angestiegen. Dennoch sei es in der Folge zu einem Einbruch der Ausbildungszahlen von 3.029 Auszubildenden im Jahr 2004 auf 2.209 Auszubildenden im Jahr 2015 (-27 Prozent) gekommen. Auch die Zahl der Meisterprüfungen sei in diesem Zeitraum von 423 auf nur noch 114 bestandene Prüfungen (-73 Prozent) gesunken.

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Soziale Absicherung für Solo-Selbstständige verbessern

Viele dieser neu gegründeten Betriebe seien Ein-Mann-Betriebe und verdingen sich als Scheinselbstständige auf deutschen Baustellen. Aufgrund ihrer Dumpingpreise und des damit verbundenen Wettbewerbsdrucks seien viele Arbeitsplätze verloren gegangen und alteingesessene Betriebe vom Markt verschwunden. Um auch nur annähernd Wettbewerbsgleichheit herzustellen, fordern Körner und Schäfers, die soziale Absicherung von Solo-Selbstständigen durch Ausweitung der Rentenversicherungspflicht zu verbessern.

"Eine fachgerechte und qualitativ hochwertige Handwerksleistung kann aber nur durch gut ausgebildete Fachkräfte gewährleistet werden. Nur so kann auch sichergestellt werden, dass Verbraucher für ihr Geld fachgerechte Leistungen erhalten. Ein entsprechendes Angebot von Meisterleistungen und von gut ausgebildeten Fachkräften wird es aber nur nachhaltig geben, wenn wir zur Meisterpflicht im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk zurückkehren", so Körner und Schäfers.

Text: / handwerksblatt.de

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