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Was muss man beim Einsatz ausländischer Subunternehmer im Bauwesen beachten? Ein Seminar der Handwerkskammer Koblenz informiert. Foto: © dolgachov/123RF.com

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Einsatz ausländischer Subunternehmer

Ein Seminar der Handwerkskammer Koblenz informiert über wichtige Aspekte beim Einsatz von ausländischen Subunbternehmern im Bauwesen.

Aufgrund der europäischen Dienstleistungsfreiheit können EU-Bürger für einzelne Aufträge in Deutschland als Subunternehmer eingesetzt werden. Angesichts der guten Auftragslage und des zunehmenden Fachkräftemangels greifen immer mehr Unternehmen auf Subunternehmer aus dem Ausland zurück um ihre Aufträge zeitnah abzuwickeln. In Abgrenzung zu der im Bauhauptgewerbe mit wenigen Ausnahmen verbotenen Arbeitnehmerüberlassung ist es sehr wichtig, dass der ausländische Unternehmer ein alleiniges Weisungsrecht gegenüber seinen Mitarbeitern für die Auftragsausführung behält, erfolgsorientiert abrechnet und in der Gewährleistungspflicht steht. Auch muss er in Deutschland für mehrere Auftraggeber tätig sein.

Gerade der Tatbestand der Scheinselbstständigkeit wird von Seiten der Hauptzollämter sehr genau geprüft. Grundsätzlich sollte die Zusammenarbeit mit einem Subunternehmer durch einen schriftlich fixierten Werkvertrag geregelt sein. Bei einem Einsatz von Drittstaatlern gelten eigene Regeln, so dass es beim Einsatz von ausländischen Subunternehmern in Deutschland grundsätzlich Einiges zu beachten gilt, um Ordnungsstrafen und strafrechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.Die Chancen aufzeigen und Hilfestellung geben zu allen Fragen beim Einsatz von in- und ausländischen Subunternehmern ist das Ziel des Seminars, das die Handwerkskammer Koblenz am Donnerstag, 8. März, in Koblenz anbietet. Detaillierte Auskünfte zur Thematik gibt ein Fachanwalt, unter anderem werden die Formen des Fremdpersonaleinsatzes, Gestaltung grenzüberschreitender Werkverträge, Abgrenzung Subunternehmer – Arbeitnehmerüberlassung – Scheinselbstständigkeit, und Arbeitnehmerüberlassung, Zollkontrollen und geplante gesetzgeberische Aktivitäten erörtert.

 

Hintergrund: Informationen zu dem Seminar gibt es bei der Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer Koblenz, erreichbar per Telefon unter der Nummer 0261/398249.

Text: Handwerkskammer Koblenz,
Foto: © dolgachov/123RF.com

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Text: / handwerksblatt.de