Handwerk

Zum 1. Januar tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. (Foto: © kzenon/123RF.com)

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Das neue Verpackungsgesetz

Am 1. Januar 2019 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen in Kraft und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung ab.

Ziele des neuen Verpackungsgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, sind, das Recycling von Verpackungsabfällen weiter zu steigern, mehr Transparenz zu schaffen und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sichern. Darunter fallen alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben.

Das sind die Neuheiten im Gesetz:

  • Neu ist die Verpflichtung der dualen Systeme, ihre Gebühren nach ökologischen Kriterien zu gestalten. Lassen Sie sich bei einem der neun Anbieter am Markt beraten und vergleichen Sie die Gebühren.
  • Neu geschaffen hat der Gesetzgeber eine Zentrale Stelle Verpackungsregister, die zukünftig die Marktüberwachung übernehmen soll. Alle Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen müssen sich dort unter www.verpackungsregister.de registrieren und regelmäßig die anfallenden Verpackungsmengen melden.
  • Kennzeichnungspflicht für Ein- und Mehrweggetränkeverpackungen am Verkaufsregal.
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verpackungsgesetz sowie Praxisbeispiele zur Umsetzung gibt es auf der Website des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH). 
  • Einen ausführlichen How-To-Guide und Erklärfilme zum neuen Gesetz und zum Anmeldeprozeder finden sie auf der Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

Ansprechpartner: Persönliche Fragen beantwortet bei der Handwerkskammer der Pfalz Max Becker, Am Altenhof 15, 67655 Kaiserslautern, per Telefon unter der Nummer 0631/3677108, per Fax unter der Nummer 0631/3677263 oder per E-Mail unter mbecker@hwk-pfalz.de.

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Text: / handwerksblatt.de