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Kälte- und Klimaanlagen müssen im Rahmen der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase überprüft werden. Foto: © sima/123RF.com

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Kälte- und Klimaanlagen prüfen

Die "EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase" ist ein Beitrag des Umweltbundesamtes, um die Emissionen aus Industrie und Handwerk bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent zu reduzieren.

Betroffen von der "EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase" ist zum einen die Kfz-Branche. Seit diesem Jahr dürfen Klimaanlagen in PKW (Kfz der Klassen M1 und N1, Gruppe 1) nicht mehr mit F-Gasen (fluorierte Treibhausgase) mit einem Treibhaus-Potenzial über 150 GWP befüllt werden. Hierzu zählt auch das bisher verwendete Kältemittel R134a.

Zum anderen sind Betreiber bzw. Errichter von Kälteanlagen nun in der Pflicht diese genau zu prüfen. Seit dem 1. Januar ist die bisherige Ausnahme von der Pflicht zur Dichtheitskontrolle von Anlagen (Kühl- und Kälteanlagen, Wärmepumpen, Brandschutzeinrichtungen, Kühlfahrzeuge und elektrische Schaltanlagen), die mit 3kg bzw. 6kg (bei hermetisch geschlossenen Einrichtungen) F-Gasen gefüllt sind, ausgelaufen. Ab diesem Stichtag sind Einrichtungen ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent in abgestuften Fristen wiederkehrend prüfpflichtig. Des Weiteren wird die Kennzeichnungspflicht ausgeweitet für Anlagen und Erzeugnisse, die F-Gase enthalten. Die Angabe der Füllmengen in Anlagen erfolgt seit 1. Januar 2017 in CO2-Äquivalent und kg.

Bundesamt für Wirtschaft unterstützt mit Fördermitteln

Der Tausch bzw. die Modernisierung von Kälte- und Klimaanlagen wird bereits seit 2008 gefördert. Nun setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nochmals Anreize, um Anlagen zu erneuern oder auszutauschen und so bares Geld zu sparen

Gefördert werden der Austausch bzw. die Erneuerung von

  • kleinen Kompressions-Kälte- und Klimaanlagen mit 2 bis 5 kW elektrischer Leistungsaufnahme;
  • Kompressions-Kälte- und Klimaanlagen mit 5 bis 300 kW elektrischer Leistungsaufnahme (außer Ammoniakanlagen);
  • Ammoniakanlagen mit 5 bis 200 kW elektrischer Leistungsaufnahme;
  • Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 kW Kälteleistung.

 

Zusätzliche Boni gibt es für

  • Wärmespeicher mit Wärmeüberträger zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage;
  • Wärmepumpen zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage (für Wärmespeicher);
  • Kältespeicher mit Wärmeüberträger;
  • Freikühler mit Rohrleitungen, Pumpen, Tank, MSR-Technik und gegebenenfalls zusätzlichem Wärmeüberträger.

 

Bundesamt: Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes.
Programm: Alle relevanten Informationen zum Förderprogramm gibt es im Internet nachzulesen.

Foto: © sima/123RF.com

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Text: / handwerksblatt.de

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