Handwerk

Bis zum 31. Januar besteht die Möglichkeit, sich zur Gesellen- und Abschlussprüfung bei der Handwerkskammer des Saarlandes anzumelden. Foto: © Antimartina/123RF.com

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Gesellenprüfung 2018

Noch bis Ende Januar besteht die Möglichkeit, sich bei der Handwerkskammer des Saarlandes zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen anzumelden.

Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge im Handwerk, die ihre Berufsausbildung bis 15. September 2018 beenden und deren Berufausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, werden – sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen – zu den Sommerprüfungen 2018 zugelassen. Die Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen sind mit den erforderlichen Unterlagen von den Lehrlingen bzw. Ausbildenden (mit Zustimmung der Lehrlinge) bei der Handwerkskammer des Saarlandes einzureichen.

Anträge auf vorzeitige bzw. ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- oder Abschlussprüfungen sowie auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen sind ebenfalls bei der Handwerkskammer erhältlich. Diese Antragsvordrucke müssen vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen eingereicht werden.

 

Fristen: Anmeldeschluss ist der 31. Januar. Später eingehende Anmeldungen können zum Sommerprüfungstermin 2018 nicht mehr berücksichtigt werden.
Unterlagen: Die Handwerkskammer des Saarlandes sendet allen Prüfungsbewerbern über ihre Ausbildungsbetriebe die Anmeldevordrucke rechtzeitig zu. Darüber hinaus sind auch Anmeldevordrucke bei der Handwerkskammer, Hohenzollernstraße 47-49, 66013 Saarbrücken, erhältlich.
Kontakt: Weitere Informationen gibt es bei der Handwerkskammer des Saarlandes per Telefon unter der Nummer 0681/5809122.

Foto: © Antimartina/123RF.com

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Text: / handwerksblatt.de