Auch die Suche nach einem Ausbildungsplatz zählt später einmal zur Rente. Daher sollten sich Schulabgänger um einen entsprechenden Nachweis kümmern.

Auch die Suche nach einem Ausbildungsplatz zählt später einmal zur Rente. Daher sollten sich Schulabgänger um einen entsprechenden Nachweis kümmern. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Ausbildungssuche zählt bei der Rente!

Wer die Schule beendet und nicht sofort einen Ausbildungsplatz gefunden hat, sollte sich unbedingt bei der Agentur für Arbeit melden! Denn die Zeit zählt für die spätere Rente.

Das Ausbildungsjahr beginnt am 1. August, doch trotz eines großen Angebots hat nicht jeder Jugendliche eine passende Lehrstelle gefunden. Auch wenn es in diesem Alter schwerfällt, schon an die Rente zu denken, sollten sich alle, die noch keine Lehrstelle haben, bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchender melden.

Das empfehlen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern – natürlich nicht nur für die Betroffenen in ihrem Bundesland. Denn die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Die Schulabgänger sind zwischen 17 und 25 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet.

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Hintergrund: Hier gibt es Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Beratung: Wer mehr wissen will, kann sich auch persönlich bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen und am kostenfreien Servicetelefon unter 0800/1000-48088.

Text: / handwerksblatt.de

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