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Experten für komplexe Aufgaben und Probleme

Mit dem Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung (HWO) wird die Lücke zwischen Ausbildung und Betriebswirt geschlossen.

Die neue kaufmännische Fortbildung ist inhaltlich explizit auf die Bedürfnisse kleiner und mittelständischer Unternehmen im Handwerk ausgerichtet. Der Leiter der Abteilung Berufliche Bildung beim Zentralverband des Deutschen Handwerks, Dr. Volker Born, erklärt, worauf sich die Teilnehmer des Lehrgangs einstellen müssen und wie der Abschluss ins Laufbahnkonzept des Handwerks passt.

DHB: Der Geprüfte Kaufmännische Fachwirt nach der HwO schließt die Lücke zwischen der Ausbildung und dem Geprüften Betriebswirt nach der HwO. Was erwartet die Teilnehmer des Lehrgangs?
Born: Unser Ziel war es, eine zum Betriebswirt passfähige am betrieblichen Bedarf ausgerichtete kaufmännische Aufstiegsfortbildung anbieten zu können. Dazu haben wir vor der erstmaligen bundesweiten Neuordnung des kaufmännischen Fachwirtes ehemalige Absolventen bisheriger Fortbildungen nach ihren typischen Einsatz- und Tätigkeitsfeldern befragt. Aufgrund der Umfrageergebnisse und der Beiträge der Fortbildungsexperten aus dem Handwerk liegt der Fokus in den Lehrgängen darauf, die Lernenden zu befähigen kaufmännisch-administrative Bereiche in Handwerksbetrieben eigenständig führen zu können. Hierzu zählt zum einen Mitarbeiterführung und zum anderen die eigenständige Planung, Gestaltung und Kontrolle von typischen Arbeitsprozessen in Handwerksbetrieben. Ob Analyse oder Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Handwerksbetrieben, ob Marketing, Controlling, Finanzierung, Investitionen oder Personalwesen: Alle diese Themen werden in den Lehrgängen behandelt. Zudem werden die berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen zum Erwerb der Ausbildereignung vermittelt.

DHB: Der Begriff "Fachwirt" ist auch Teil der Bezeichnung anderer kaufmännischer Lehrgänge. Das könnte in der Beratung anfangs zu Verwirrung führen. Gab es keine bessere Lösung?
Born: Mittlerweile sind alle Fachwirteabschlüsse nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung auf der DQR-Stufe 6 zugeordnet. Das betrifft zum Beispiel den Bankfachwirt, den Handelsfachwirt, den Industriefachwirt sowie den Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung. Das ermöglicht es, künftig mit der Bezeichnung Fachwirt eine bundesweite Bildungsmarke zu gestalten. Vergleichbar ist das mit dem Betriebswirt, der als Marke bereits bundesweit etabliert ist.

DHB: Der Abschluss zum Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung steht im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf derselben Stufe wie der Meister. Kann man also von einem "Meister für die Kaufleute" sprechen?
Born: Der Meister ist eine einzigartige Qualifikation. Die Einzigartigkeit ergibt sich aus der meisterlichen Spezialisierung im jeweiligen Gewerk. Diese wird verknüpft mit der Befähigung, einen Handwerksbetrieb unternehmerisch zu führen sowie den eigenen Fachkräftenachwuchs auszubilden und damit den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Gewerks zu sichern. Eine solch vielfältige Qualifikation bietet kein weiterer Bildungsbereich an. Der Kaufmännische Fachwirt ist darauf ausgerichtet, die Unternehmensführung in einem Handwerksbetrieb durch eine kaufmännische Spezialisierung zu unterstützen. Absolventen der Lehrgänge zum Kaufmännischen Fachwirt sind daher ausgewiesene Experten, um komplexe betriebswirtschaftliche Aufgaben und Probleme in einem Handwerksbetrieb lösen zu können.

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DHB: Die Fortbildung zum Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung wurde passfähig zum Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung gemacht. Inwiefern?
Born: Wir haben im Handwerk aktuell über 30.000 Auszubildende, die eine kaufmännische Lehre beispielsweise zum/r Kaufmann/-frau für Büromanagement, zum/r Automobilkaufmann/-frau oder zum/r Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk absolvieren. Dieser Zielgruppe können wir nun eine direkte erste berufliche Aufstiegsfortbildung anbieten. Auch Gesellen und Gesellinnen mit einer gewerblich-technischen Ausbildung können über den Zwischenschritt der Qualifizierung zum/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk in die Fortbildung zum Kaufmännischen Fachwirt einsteigen. Gemäß dem kaufmännischen Laufbahnkonzept können Absolventen zudem im Anschluss direkt den nächsten Schritt zur Fortbildung zum Betriebswirt nach der Handwerksordnung gehen. Einzelne Module lassen sich dafür sogar anrechnen: So wurde der Handlungsbereich 4 "Personalwesen gestalten und Personal führen" des Geprüften Kaufmännischen Fachwirts anrechnungsfähig auf den Prüfungsteil "Personalmanagement" des Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung gestaltet.

DHB: Welche Überlegungen gibt es, um den Abschluss mit seinen sehr praxisorientierten Qualifikationen ins Bewusstsein von möglichen Absolventen und auch von Arbeitgebern zu rücken?
Born: Das kaufmännische Berufslaufbahnkonzept im Handwerk sollte mit einem einheitlichen Umsetzungskonzept sichtbar werden. Es muss bei unseren Auszubildenden, den Fachkräften in den Betrieben und den Betriebsinhabern mit einem entsprechenden Marketing bekannt gemacht werden. Daher wurde bereits bei der Neuordnung des Betriebswirtes eine bundesweite Begleitgruppe initiiert. Diese Begleitgruppe dient der bundesweiten Abstimmung und wird diese Aufgabe auch für den kaufmännischen Fachwirt übernehmen. So könnte es ein Ziel sein, ein ganzheitliches Marketingkonzept für die "kaufmännische Aufstiegsfortbildung im Handwerk" zu etablieren. Entscheidend für die Realisierbarkeit eines solchen ganzheitlichen Konzepts ist das Interesse der Handwerkskammern, die kaufmännischen Fortbildungen entsprechend der bundeseinheitlichen Regelungen in ihr Produktportfolio aufzunehmen. Ein erster Umsetzungsschritt dafür sollte eine Broschüre zu den kaufmännischen Aufstiegswegen im Handwerk sein. Hierzu stehen wir aktuell mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung in Gesprächen.

DHB: Welche Vorteile sehen Sie beim Geprüften Kaufmännischen Fachwirt gegenüber den im IHK-Bereich seit langem etablierten Fachwirt-Abschlüssen?
Born: Durch die Umfrage zu Beginn der Neuordnung sollte sichergestellt werden, dass wir mit der Fortbildung speziell den Anforderungen der Handwerksbetriebe und der Fachkräfte im Handwerk gerecht werden. Die Sachverständigen haben sich bei der Erarbeitung der Fortbildung zudem an für Handwerksunternehmen typischen Arbeitsprozessen orientiert. Der Geprüfte Kaufmännische Fachwirt nach der HwO ist somit inhaltlich explizit auf die Bedürfnisse kleiner und mittelständischer Unternehmen im Besonderen im Handwerk ausgerichtet.

Die Fragen stellte Bernd Lorenz; Foto: © baranq/123rf.com

Text: / handwerksblatt.de

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