Neben den Kosten für eine Weiterbildung übernimmt die Arbeitsagentur gegebenenfalls auch die Kosten für die Kinderbetreuung. (Foto: © Bundesagentur für Arbeit)

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Arbeitsagentur übernimmt die vollen Kurskosten

Für Arbeitnehmer aus Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern kann die BA die kompletten Lehrgangskosten übernehmen. Gefördert werden können etwa Lkw- und Busführerscheine oder Sprachkurse.

Seit dem 1. Januar 2017 ist das Programm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen" (WeGebAU) der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Beschäftigten von Kleinstbetrieben besonders attraktiv. Wer in einem Betrieb mit weniger als zehn Mitarbeitern tätig ist, kann die vollen Lehrgangskosten einer Weiterbildung erstattet bekommen – und zwar unabhängig vom Lebensalter und davon, ob die Schulung ganz oder teilweise in der regelmäßigen Arbeitszeit liegt.

Auch Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern kommen unter Umständen für die Förderung infrage. So zählen Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als zehn Stunden mit 0,25, von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,50 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75. Auszubildende und 450-Euro-Kräfte werden nicht mitgezählt.

Die Lehrgangskosten für Weiterbildungen wie beispielsweise der Lkw- und Bus-Führerschein, berufsbezogene Sprachkurse, Computerkurse oder die Qualifizierung zum Bilanzbuchhalter können von der Bundesagentur für Arbeit über das Programm WeGebAU voll erstattet werden. Auch die Übernahme von Fahrt-, Übernachtungs- und Kinderbetreuungskosten ist möglich.

Damit die Kosten übernommen werden können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Bildungsträger und -maßnahme müssen für Förderungen durch die Arbeitsagenturen zugelassen sein und die Maßnahmen mindestens 160 Unterrichtsstunden umfassen.

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Weitere Informationen gibt es bundesweit bei der kostenfreien Hotline des Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit unter 0800/4555520. Betriebe, die einen persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice haben, können sich auch direkt an sie oder ihn wenden.

Foto: © Bundesagentur für Arbeit

Text: / handwerksblatt.de

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