Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge verursacht einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Der ZDB fordert die Rückkehr zur alten Regelung.

Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge verursacht einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Der ZDB fordert die Rückkehr zur alten Regelung. (Foto: © convisum/123RF.com)

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Sozialversicherungsbeiträge: Vorfälligkeit endlich abschaffen!

Betriebsführung

Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge gehört abgeschafft. "Sie soll sich endlich wieder an der Fälligkeit des Entgeltanspruches orientieren." Das fordert der Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Frank Dupré.

In der Diskussion über das Rentenkonzept des Bundesarbeitsministeriums und die Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung fordert das Baugewerbe, als Erstes die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge abzuschaffen.

Der Liquiditätsentzug ist nicht akzeptabel

Man habe Bundesarbeitsministerin Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die derzeitige Regelung zu einem höchst problematischen Liquiditätsentzug bei der Bauwirtschaft führt, erklärt Frank Dupré. "Die Sozialabgaben müssen von den Unternehmen vorfinanziert werden, meist durch Bankkredite. Dieser Liquiditätsentzug ist dauerhaft nicht akzeptabel und muss rückgängig gemacht werden", so der ZDB-Vizepräsident weiter. "Und dazu müssen die bestehenden finanziellen Spielräume in der Rentenversicherung genutzt werden, bevor über neue Wohltaten wie die Zuschussrente fabuliert wird."

Die Bundesregierung könnte ein deutliches Signal setzen, dass es ihr mit dem oft versprochenen Bürokratieabbau tatsächlich ernst ist.

Zum Hintergrund

Im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge beschlossen. Diese Vorverlegung hat bei den mittelständischen Bauunternehmen aufgrund der Lohnabrechnung auf Stundenlohnbasis einen deutlichen Anstieg des Verwaltungsaufwands verursacht, erklärt der ZDB.

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Arbeitgeber müssen 24 statt zwölf Monatabrechnungen machen

Die Arbeitgeber müssen den voraussichtlichen Sozialversicherungsbeitrag für den laufenden Kalendermonat schätzen und diesen bereits vor der Fälligkeit der Lohnzahlung abzuführen. Für die Bauunternehmen bedeutet diese Vorverlegung ständige nachträgliche Korrekturen der Lohnabrechnung und führt dazu, dass die Arbeitgeber faktisch nicht mehr zwölf, sondern 24 Monatsabrechnungen im Jahr erstellen müssen.

Nun sei der richtige Zeitpunkt gekommen, so der Verband, um die Betriebe von dem entstandenen bürokratischen Mehraufwand und dem dauerhaften Liquiditätsentzug durch eine Rückkehr zu der früheren gesetzlichen Regelung zu entlasten. Danach war der Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten. Die Sozialversicherungsträger verlieren dadurch keine Beitragseinnahmen, sondern erhalten diese – wie bis zum Jahre 2005 üblich – erst dann, wenn auch der Arbeitnehmer seinen Lohn erhalten hat.

Text: / handwerksblatt.de

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