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Streit auf der Baustelle: Neue Schlichtungsstelle

Es gibt eine neue Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten in Bauangelegenheiten. Bauunternehmen müssen ihren Kunden diese Stelle nennen.


Damit Streitigkeiten bei privaten Bauvorhaben und Immobilienkäufen auch außergerichtlich gelöst werden können, haben der Immobilienverband Deutschland (IVD) und der Verband Privater Bauherren (VPB) eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Treten bei Bauvorhaben Konflikte auf, können sich Verbraucher an den Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und -verwaltung wenden.

Betriebe des Bauhandwerks müssen diese Stelle im Rahmen ihrer Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung nennen, darauf weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hin.  

Schlichtungsbereitschaft in den AGB oder auf der Website nennen

Wichtig für Unternehmen: Seit Februar 2017 müssen Unternehmer nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Verbrauchern unter anderem auf ihrer Website und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Auskunft darüber geben,  inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und gegebenenfalls auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen.

Ausnahme: Von der Informationspflicht sind Unternehmen ausgenommen, die am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben.


Eine spezielle Verbraucherschlichtungsstelle für Handwerksbetriebe gab es bislang nicht. 

Kontakt zum Ombudsmann

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Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und -verwaltung
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Fax: 030 / 27 57 26 78
info@ombudsmann-immobilien.net

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Text: / handwerksblatt.de

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