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Der Schornsteinfeger geht nicht nur auf das Dach, sondern auch in den Heizungskeller (Foto: © kzenon/123RF.com)

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Schornsteinfeger vergeben das Heizungslabel

Betriebsführung

Ab Januar 2017 sind die Bezirksschornsteinfeger dafür zuständig, Effizienzklasse-Etiketten auf alten Heizungsanlagen anzubringen.

Seit 2016 müssen alle Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein Energielabel tragen. Bezirksschornsteinfeger sind ab diesem Jahr verpflichtet, diejenigen Heizgeräte nach zu etikettieren, die noch kein Effizienzlabel haben.

Dank des Etiketts kann man die Effizienzklasse des alten Kessels direkt mit der Klasse neuer Heizgeräte vergleichen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell mögliche Einsparungen erkennen, denn knapp 70 Prozent der Heizkessel in Deutschland entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und verschwenden Energie und Heizkosten. Ein neuer Kessel spart bis zu 20 Prozent an Energie, CO2 und Heizkosten. Zum Label gehört auch ein kostenloses Faltblatt: Es informiert auch über Beratungsangebote, die Hausbesitzern mögliche Lösungen für eine Heizungsoptimierung aufzeigen. Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger sowie bestimmte Energieberater sind seit 2016 berechtigt die Etiketten anzubringen - ab 2017 ist es Pflicht der Bezirksschornsteinfeger.

Das BMWi fördert den Einbau hocheffizienter Heizungen aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und Heizungen mit erneuerbaren Energien über das Marktanreizprogramm. Darüber hinaus gibt es seit dem 1. August 2016 auch einen Zuschuss für den Austausch der Heizungspumpe oder den hydraulischen Abgleich.

Der Flyer "Neues Energielabel für alte Heizungen" informiert über Beratungsangebote. Dort finden Sie auch Informationen dazu, wie Sie sich bei der Optimierung Ihrer Heizungsaltanlage vom Staat fördern lassen können.  Info-Hotline: 0800 - 0115 000

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Mit dem Online-Rechner  können Verbraucher aber auch die Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und Energieberater die individuelle Energieeffizienzklasse eines jeden Heizkessels bestimmen. 

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Text: / handwerksblatt.de

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