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Die Investition in Solarstromspeicher wird von der KfW wieder gefördert. (Foto: © visdia/123RF.com)

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Wieder Förderung für Solarstromspeicher

Betriebsführung

Seit Anfang des Jahres können Solaranlagen-Betreiber wieder Fördermittel bei der KfW beantragen, wenn sie ihre Anlage mit einem Batteriespeichersystem ausstatten wollen.

Seit dem 1. Januar fördert die staatseigene KfW-Bank wieder Solarstromspeicher. Wer eine neue Anlage installieren lässt oder seine alte mit einem Batteriespeichersystem nachrüstet, kann ab sofort Fördermittel beantragen. Die Förderung beinhaltet einen zinsgünstigen Kredit sowie einen Tilgungszuschuss.

Bei Bewilligung des Antrags können Solaranlagen-Betreiber beim Kauf eines Speichers mit einem Kredit von maximal 2.000 Euro pro Kilowatt neuer Solaranlagen-Leistung rechnen. Für bestehende Solaranlagen gibt es bis zu 2.200 Euro pro Kilowatt. Der Tilgungszuschuss liegt bis 30. Juni 2017 bei 19 Prozent. Das entspricht bei Neuanlagen maximal 380 Euro pro Kilowatt Anlagenleistung, bei der Nachrüstung von Bestandsanalgen maximal 418 Euro pro Kilowatt. In der zweiten Jahreshälfte von 2017 sinkt der Tilgungszuschuss auf 16 Prozent.

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Schnell den Antrag stellen

Experten raten, den Antrag schnellstmöglich zu stellen, und verweisen darauf, dass die Förderung im vergangenen Jahr zum 1. März begann und die Fördertöpfe schon im September leer gewesen seien. Weitere Informationen zur Förderung gibt es auf der Website der KfW. Hier kann auch das Merkblatt zum KfW-Programm Erneuerbare Energien "Speicher" kostenlos heruntergeladen werden.

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Text: / handwerksblatt.de

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