Eine neue Verordnung soll die Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen langfristig regeln. (Foto: © zerbor/123RF.com)

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HBCD-Abfälle sollen getrennt gesammelt werden

Das Bundeskabinett hat eine neue Verordnung für HBCD-haltige Abfälle verabschiedet: Sie sollen getrennt gesammelt, aber mit anderen Abfällen zusammen entsorgt werden.

Das Bundeskabinett hat jetzt eine Verordnung beschlossen, die den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Hauptsächlich davon betroffen sind Dämmplatten. Diese Wärmedämmplatten, die den POP Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, wurden 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft, was zu Entsorgungsengpässen und in Folge zu überhöhten Entsorgungspreisen geführt hatte. Die Politik hatte die entsprechende Regelung deshalb im Dezember 2016 für ein Jahr ausgesetzt.


Jetzt hat das Kabinett dem Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zugestimmt, die oben genannten Abfälle zukünftig getrennt zu sammeln. Ihre Entsorgung in Verbrennungsanlagen soll zwar zusammen mit anderen Abfällen erfolgen, der Weg dorthin muss aber laut Verordnung nachgewiesen werden. Die EU-POP-Verordnung sieht vor, dass POP wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und zerstört werden.

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Verordnung muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden

POP-haltige Abfälle sollen demzufolge als "gefährlicher Abfall" eingestuft werden, wenn das EU-rechtlich geboten ist: wenn in den Abfällen die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte für die POP überschritten werden. In der EU-POP-Verordnung (Beschluss 2014/955/EU) sind derzeit 16 Stoffe enthalten. Doch unabhängig davon, ob sie als gefährlich oder ungefährlich eingestuft werden, müssen POP-haltige Abfälle laut neuer Verordnung getrennt gesammelt werden. Die Verordnung muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden.

Das Umweltbundesamt stellt einen Fragen- und Antwortenkatalog zu HBCD zur Verfügung, der online heruntergeladen werden kann.


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Text: / handwerksblatt.de

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