Gehörschutz

Wer bei der Arbeit einen Gehörschutz tragen muss, kann jetzt auf eine Software zurückgreifen. (Foto: © kzenon/123RF.com)

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Software führt zum passenden Gehörschutz

Das Institut für Arbeitsschutz hat seine kostenlose Software für die Auswahl des richtigen Gehörschutzes aktualisiert.

Die Software "Gehörschützer-Auswahlprogramm" vom Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) schlägt den Anwendern auf der Basis gemessener Lärmpegel und der allgemeinen Situation am Arbeitsplatz den geeigneten Gehörschutz vor. Sie darf zum Zweck des Arbeitsschutzes kostenlos genutzt werden und lässt sich von der Website des IFA herunterladen.

Vor kurzem hat das IFA die Software zudem aktualisiert und die Funktionen erweitert. In der neuen Version wurden die Angaben zu den jeweiligen Gehörschützern um das Gültigkeitsdatum der EG-Baumusterprüfbescheinigung ergänzt. Allerdings weist das IFA darauf hin, dass ein solches Gültigkeitsdatum nichts über die Produktqualität aussagt, da alle Gehörschützer, die vor der Regelung zur Gültigkeitsbegrenzung in Verkehr gebracht wurden, unbegrenzt geltende EG-Baumusterprüfungen erhalten.

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Software jetzt mit neuen Funktionen

SoftwareNeu an der Software ist ebenfalls, dass auch Personen, die eine Hörminderung haben, damit jetzt den für sie passenden Gehörschutz auswählen können. Das Tool berücksichtigt laut IFA die gesetzlichen Anforderungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Zudem bietet das Programm erweiterte Auswahl-Möglichkeiten wie den des unteren Auslösewerts, des maximal zulässigen Expositionswerts oder der qualifizierten Nutzung. Auch das Oktavband-Verfahren kann zur Auswahl von Gehörschützern genutzt werden.


Die von der Software angezeigten Ergebnisse lassen sich nach Gehörschutzart, Bezeichnung oder Hersteller sortieren. Anforderungen an die Signalhörbarkeit und Kommunikationsfähigkeit wird durch die Kennzeichen W, X, S, V und E1 bis E3 Rechnung getragen.

Fotos: © kzenon/123RF.com/©  auremar/123RF.com

Text: / handwerksblatt.de

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