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HWK Trier | April 2024
Webinar zur Fachkräfteeinwanderung
Die Neuregelungen der Fachkräfteeinwanderung sind nicht leicht zu durchschauen. Ein Webinar der LAG Welcome Center klärt die Teilnehmenden darüber auf.
Welche Krankheiten sind offiziell als Berufskrankheit anerkannt? Die aktuelle Lister der BAuA gibt Auskunft. Foto: © pejo/123RF.com
Vorlesen:
Oktober 2017
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat ihre Liste der Berufskrankheiten um fünf Krankheiten erweitert.
Es ist ein farbloses Gas mit mildem Geruch – und doch kann es Leukämie verursachen. Die Rede ist von 1,3-Butadien oder Vinylethylen. Vor allem Industriearbeiter kommen mit dem ungesättigten Kohlenwasserstoff in Kontakt, was bei ihnen nachweislich zu einem Krebsleiden führen kann.
Leukämie durch 1,3-Butadien ist darum eine von fünf Krankheiten, die am 1. August 2017 neu in die Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten aufgenommen worden ist. Ebenfalls neu auf der Liste stehen seitdem Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern, Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest und Kehlkopfkrebs durch PAK.
Wer sich über sämtliche Krankheiten, die beruflich bedingt sind, informieren will, kann sich jetzt kostenlos die aktualisierte Liste der Berufskrankheiten von der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herunterladen.
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