Leiter

2016 gab es knapp 23.700 meldepflichtige Unfälle im Zusammenhang mit Leitern. Eine Änderung der Leiternnorm soll für mehr Sicherheit sorgen. Foto: © Hans Slegers/123RF.com

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Ab 2018 gilt geänderte Norm für Leitern

Betriebsführung

Die Änderungen der Norm beziehen sich vor allem auf Anlegeleitern und Mehrzweckleitern mit einem Schiebeteil von über drei Metern Länge. Ältere Modelle können eventuell nachgerüstet werden.

Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat unter Mitwirkung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Änderung der Leiternorm DIN EN 131 entwickelt, die am 1. Januar 2018 in Kraft tritt.


Die Änderungen betreffen vor allem Betriebe, die mit Anlege- und Mehrzweckleitern arbeiten. Tragbare Anlegeleitern mit einer Länge von über drei Metern müssen künftig eine größere Standbreite aufweisen, entweder mittels Quertraverse oder dank einer sogenannten konischen Bauweise. Bei Mehrzweckleitern mit einem aufgesetzten Schiebeleiterteil, das länger ist als drei Meter, darf das aufgesetzte Teil nur von der Leiter trennbar sein, wenn es mit einer Traverse ausgestattet ist, die die neuen Standbreiten-Anforderung erfüllt, informiert die DGUV. Allerdings sollten Betriebsinhaber auf bestimmte in der DIN Norm formulierte Nutzungseinschränkungen achten.

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Neuanschaffungen nicht unbedingt notwendig

Die Änderungen haben zudem zufolge, dass künftig deutlich zwischen Leitern für den privaten und solchen für den gewerblichen Gebrauch unterschieden wird. Piktogramme sollen den Unterschied deutlich machen.


Für Betriebe gilt, dass ältere Leitermodelle, weiterverwendet werden können, auch wenn sie nicht der aktuellen Norm und somit dem Stand der Technik entsprechen. Voraussetzung ist, dass ihre Verwendung für entsprechenden Arbeitsauftrag nachweislich sicher ist. Sollte sich bei der vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung herausstellen, dass eine Leiter nicht sicher genug ist, empfiehlt die DGUV, sie mit einer Traverse nachzurüsten. Weitere Informationen zu der geänderten Leiternorm gibt es auf der Website der DGUV oder des Deutschen Instituts für Normung.


Foto: © Hans Slegers/123RF.com

Text: / handwerksblatt.de

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