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Damit müssen Handwerker im Alter rechnen

Immer weniger Menschen blicken unbeschwert dem Ruhestand entgegen. Denn das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt – und gleichzeitig schmälern die niedrigen Zinsen die Renditen privater Vorsorgeprodukte.

Die gesetzliche Rentenversicherung führte lange ein Schattendasein. Ins Gespräch kam sie vor allem durch die Rentenreform, bei der 2006 die Rente mit 67 beschlossen wurde. Für die Jahrgänge 1947 und jünger wird das Rentenalter seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die gesetzliche Rente betrifft neben angestellten Handwerkern auch deren Arbeitgeber. Obendrein sind rund 50.000 selbstständige Handwerker pflichtversichert.

Warum sinkt das Rentenniveau?

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2060 wird nach Schätzung des Statistischen Bundesamts jeder dritte Deutsche über 65 Jahre alt sein. Voraussichtlich werden damit weniger Beitragszahler mehr Rentenbezieher unterstützen müssen. Um den Anstieg der Beiträge zu bremsen, wurde deshalb das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre angehoben und eine Absenkung des Rentenniveaus beschlossen. 2030 wird selbst ein Rentner, der 45 Jahre lang den Durchschnittsbeitrag gezahlt hat, nur noch 43 Prozent des dann aktuellen Durchschnittslohns vor Steuern beziehen.

Der Beitrag zur Rentenversicherung liegt für Angestellte derzeit bei 18,9 Prozent des Bruttolohns. Die Hälfte davon zahlt der Arbeitgeber. Einkünfte über 5800 Euro monatlich werden bei der Berechnung der Beiträge verschont. Gesetzlich versicherte Selbstständige haben die Wahl: Entweder sie zahlen 18,9 Prozent ihres Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze oder einen sogenannten Regelbeitrag.

Er liegt derzeit bei monatlich 509 Euro in den alten und 430 Euro in den neuen Bundesländern. Die Auszahlungen nach Rentenbeginn unterliegen seit 2005 der Einkommenssteuer. Wer 2013 Rentner wird, muss 66 Prozent seiner Altersbezüge versteuern. Bis 2040 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent.

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Was bedeutet eine Betriebsrente für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Seit 2002 hat jeder abhängig Beschäftigte Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Das bedeutet nicht zwingend, dass sich der Arbeitgeber finanziell daran beteiligt. Unternehmer können sich stattdessen darauf beschränken, die betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter zu organisieren.

Das bedeutet: Der Arbeitgeber legt auf Wunsch des Arbeitnehmers einen Teil von dessen Bruttolohn für die Altersvorsorge zurück. Auf diesen Betrag fallen bis zu einer Grenze von rund 4.500 Euro jährlich keine Steuern an, bis 2.700 Euro sind die Beiträge zusätzlich von den Sozialabgaben befreit. Für die Verwaltung des Geldes gibt es verschiedene Möglichkeiten, für kleinere Betriebe bietet sich aber die sogenannte Direktversicherung an.

Das bedeutet, der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten seiner Beschäftigten ab. Verglichen mit individuellen Verträgen spart das Verwaltungskosten. Nachteil: Bei Auszahlung der Betriebsrente fallen neben Steuern auch Sozialabgaben an.

Warum Riestern?

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Um Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer privaten Zusatzvorsorge zu ermuntern, schießt der Staat Geld zu. Jeder Pflichtversicherte kann jährlich eine Grundzulage von maximal 154 Euro bekommen. Familien erhalten zusätzlich bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Für Berufseinsteiger unter 25 gibt es einen einmaligen Sonderbonus von 200 Euro.

 Die genaue Höhe der Zulagen hängt von der Eigenleistung ab. Den vollen Zuschlag erhalten Sparer, die vier Prozent ihres Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen – wobei die Zulagen mitzählen. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Familienvater mit einem Bruttoeinkommen von 40.000 Euro entsprechen vier Prozent 1.600 Euro. Davon übernimmt der Staat 154 Euro in Form der Grundzulage. Weitere 600 Euro bekommt der Mann für seine zwei Kinder – die verbleibenden 846 Euro müsste er aus der eigenen Tasche zahlen.

Ist ihm das allerdings zu teuer, fallen auch die Zulagen niedriger aus. Und: für ältere Kinder mit Geburtsdatum bis Ende 2007 gibt es maximal 185 Euro. Neben den Zuschüssen bringt die Riester-Rente Steuervorteile: Einzahlungen von bis zu 2.100 Euro jährlich sind abzugsfähig, auch wenn ein Teil davon aus staatlichen Zuschüssen besteht. Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind, können indirekt über einen förderberechtigten Ehegatten von Riester-Zulagen profitieren. Allerdings müssen dazu beide Partner einen Vertrag abschließen.

Riester-Rente? Die Riester-Rente steht in der Kritik: "Zu hohe Gebühren fressen die staatlichen Zulagen auf", klagt der Verbraucherschutzverband vzbv auf seiner Website. Allerdings sind die Nebenkosten je nach Produkt verschieden, ein guter Überblick nebst Angebotsvergleich gibt es bei der Stiftung Warentest unter test.de. Auch der Verbraucherschutzverband hält nicht alle Riester-Verträge für schlecht. "Gute Produkte finden sich unter Riester-Banksparplänen und -Fondssparplänen", sagt Anke Puzicha vom vzbv.

Ausgerechnet bei der beliebtesten Variante, den Riester-Rentenversicherungen, fielen aber über die ersten fünf Jahre hohe Vermittlungsprovisionen an. Hinzu kommen die laufenden Verwaltungskosten. Diese Gebühren fallen bei allen privaten Rentenversicherungen an – ob staatlich gefördert oder nicht. "Bei Riester-Renten fallen diese Kosten aber besonders stark ins Gewicht, weil die Verträge oft mit geringeren Beiträgen bespart werden als klassische Rentenversicherungen", sagt Puzicha. Das sei allerdings kein Grund, einen ungeförderten Vertrag abzuschließen und damit auf die staatlichen Zulagen zu verzichten. Aber man sollte genau hinschauen:

Die Stiftung Warentest befand bei ihrer letzten Untersuchung nur fünf von 29 getesteten Riester-Rentenverträgen für gut. Riester-Banksparpläne und -Fondssparpläne schnitten besser ab. Bei ersteren sind die Zinsen zwar niedrig, dank der staatlichen Zulagen fällt die Rendite aber etwas höher aus als bei einem ungeförderten Banksparplan. Fondssparpläne bieten weniger Sicherheit, dafür aber höhere Ertragschancen.

Und: Wie für alle Riester-Produkte gilt auch hier eine Beitragsgarantie – das heißt, der Sparer bekommt im Alter mindestens das zurück, was inklusive staatlicher Zulagen eingezahlt wurde. Alternativ besteht die Möglichkeit, über den sogenannten Wohn-Riester staatliche Zulagen für den Erwerb eines Eigenheims zu nutzen. Alle Riester-Ersparnisse sind insolvenzsicher, also bei einer Pleite vorm Zugriff der Gläubiger geschützt. Sie werde nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet – wohl aber auf die staatliche Grundsicherung im Alter

Text: / handwerksblatt.de