Versicherungen zahlen in der Regel nicht, wenn das Mobiltelefon aus der Hosentasche geklaut wird. (Foto: © ammentorp/123RF.com)

Versicherungen zahlen in der Regel nicht, wenn das Mobiltelefon aus der Hosentasche geklaut wird. (Foto: © ammentorp/123RF.com)

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Unnötige Handy-Versicherungen?

Handys sind teuer und deshalb versichern viele Menschen ihr Mobiltelefon gegen einen Diebstahl. Doch Verbraucherschützer warnen: Nur eine Minderheit bekomme im Fall der Fälle die Kosten erstattet.

Ein Smartphone kostet mehrere hundert Euro und deshalb versichern es viele Kunden beim Kauf gegen einen Diebstahl. Doch jetzt warnen die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Hamburg: Besitzer einer Handyversicherung könnten bei einem Diebstahl nur äußerst selten auf eine Kostenerstattung des Versicherers hoffen. Denn die Versicherer hätten hohe Anforderungen, wie Verbraucher ihr Handy bei sich tragen müssten. Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Marktwächters Finanzen habe ergeben: 77 Prozent aller befragten Handybesitzer verwahrten ihr Mobiltelefon im öffentlichen Raum so, dass die Versicherung bei Diebstahl nicht zahlen müsste.

"Im Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen häufen sich Fälle von Verbrauchern, die nach einem Handydiebstahl keinen Ersatz von ihrer Versicherung erhalten haben, obwohl ihnen dies bei Abschluss des Versicherungsvertrages suggeriert wurde", heißt es in einer Pressemitteilung der Marktwächter. Fast alle Handyversicherer zahlten im Falle eines Diebstahls aber nur dann, wenn der Verbraucher das Mobiltelefon im "persönlichen Gewahrsam mitgeführt hat". Persönlicher Gewahrsam bedeute jedoch, dass der Verbraucher das Telefon so körpernah tragen müsse, dass er einen Diebstahlversuch jederzeit bemerken und abwehren könne.

Taschen müssen mit Schloss gesichert sein

So genüge es bei gut besuchten Veranstaltungen oder in vollen Bussen und Bahnen beispielsweise nicht, das Handy in der Handtasche oder Hosentasche zu tragen und gelegentlich zu überprüfen, ob es noch da ist. "Die Rechtsprechung verlangt, dass beispielsweise eine Handtasche mit einem Schloss gesichert werden muss, oder der Versicherte glaubhaft machen kann, dass seine Hand ständig auf der Tasche lag. Nur dann können Ansprüche geltend gemacht werden", erläutert Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams bei der Verbraucherzentrale Hamburg. "Ein solches Verhalten ist im Alltag realitätsfern."

Nach ihrer Ansicht gibt es kaum Diebstahlsszenarien, in denen eine Handyversicherung tatsächlich einen Nutzen biete. Denn bei Raub oder Einbruchdiebstahl hafte in der Regel die Hausratversicherung, betont die Versicherungsexpertin: "Und die zahlt im Gegensatz zu vielen Handyversicherungen sogar den Neuwert und nicht etwa den Zeitwert des Geräts."

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Hintergrund: Hinter den Marktwächtern stehen die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und alle 16 Verbraucherzentralen. Sie beobachten nach eigenen Angaben den Markt in Deutschland, um Missstände früh zu erkennen und auf Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen. In erster Linie nutzen sie dafür Erkenntnisse aus Beratungsgesprächen in den Verbraucherzentralen.

Foto: © ammentorp/123RF.com

Text: / handwerksblatt.de