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Steuerberatung: So senken Sie die Kosten

Betriebsführung

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Je besser Sie mit Ihrem Steuerberater zusammenarbeiten, umso geringer sind die Kosten. Wenn Sie etwa einen Teil der Buchhaltung selbst erledigen, spart Ihr Steuerberater Zeit – und Sie dadurch Geld.

Um die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater zu optimieren und Kosten zu sparen, sollten Sie einige Dinge überdenken und sich dann mit Ihrem Steuerberater zusammensetzen.

Gebührenverordnung und Leistungen des Steuerberaters

Welche Gebühren ein Steuerberater verlangen darf, verrät eine Gebührenverordnung. Als Basis für die Berechnung dient der Gegenstandswert, also der in einem Geldbetrag ausgedrückte Wert der Angelegenheit. Auf dieser Basis wird ein Gebührensatz erhoben, der von Aufwand und Schwierigkeit der Beratungsleistung abhängt.

Beratende Tätigkeiten, die nicht in der Gebührenverordnung aufgeführt sind, kann der Steuerberater auch nach Zeitaufwand abrechnen. Oft lohnt es sich, die Leistungen einzeln auf ihr Einsparungspotenzial hin zu analysieren. Zunächst sollten Sie daher erfassen, was Ihr Steuerberater für Ihr Unternehmen tut. Typische Leistungen sind die Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen, die Lohnbuchhaltung, der Jahresabschluss oder steuerliche Einzelfragen.

Analysieren Sie anschließend gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, welche Gebühren er für die jeweiligen Leistungen abrechnet.

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater offen über diese Punkte:

  • Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater erklären, wie die einzelnen Rechnungspositionen entstehen und welche Arbeit sich dahinter verbirgt.
  • Fragen Sie ihn, wie Sie Ihre Unterlagen vorbereiten müssen, damit sein Zeitaufwand und damit der Rechnungsbetrag sinkt.
  • Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, welche Arbeiten Sie selbst übernehmen können.
  • Klären Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware mit den Programmen Ihres Steuerberaters kompatibel ist.
  • Bitten Sie Ihren Steuerberater um eine Vergleichsrechnung, die verdeutlicht, ob Sie mit einer Pauschalvereinbarung günstiger liegen als mit Einzelabrechnungen.

Steuerberater: Kosten senken durch Eigeninitiative

Bereits durch die Entlastung der Steuerkanzlei von Routinetätigkeiten sparen Sie Ihrem Steuerberater Zeit und sich selbst unnötige Kosten. Das können Sie tun:

  • Vorsortieren von Belegen. Sortieren Sie Ein- und Ausgangsrechnungen in Absprache mit Ihrem Steuerberater nach dessen Bedürfnissen (zum Beispiel nach Datum, Sachkonten, Rechnungsnummer etc.).
  • Zahlungsvorgänge selbst buchen. Dank günstiger Software-Lösungen können Sie beispielsweise Zahlungsvorgänge schnell und einfach selbst im Unternehmen buchen.
  • Umsatzsteuervoranmeldung allein erledigen. Umsatzsteuervoranmeldungen sind kein Hexenwerk. Mit der ELSTER-Software, die das Finanzamt kostenlos zur Verfügung stellt, können Sie die Umsatzsteuervoranmeldung problemlos allein bewältigen.
  • Betriebsinterne Gehaltsabrechnung. Erledigen Sie die laufende Lohnabrechnung, die Meldung der Sozialversicherungsbeiträge und die Erstattungsanträge für Lohnfortzahlung betriebsintern.
  • Pauschalvereinbarung abschließen. Auch bei den beratenden Tätigkeiten Ihres Steuerberaters können Sie Geld sparen. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit Ihrem Steuerberater Pauschalvereinbarungen für die vielen kleinen Anfragen und Beratungsleistungen abzuschließen, die in der täglichen betrieblichen Praxis anfallen. Das erspart Ihnen unschöne Überraschungen bei der Höhe der Honorarforderung.

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Tipps für Absprachen mit dem Steuerberater

Wenn Sie sich mit dem Steuerberater auf ein Modell zur Arbeitsteilung geeinigt haben, sollten Sie alle Absprachen schriftlich festhalten. Gleiches gilt für Honorarvereinbarungen, vor allem bei Pauschalen.

Einige Tipps zum Thema:

  • Bei Honorarvereinbarungen sollten Sie immer darauf achten, dass Leistungsumfang und Honorarrahmen schriftlich festgelegt werden. So sind die Steuerberaterkosten stets übersichtlich, kalkulierbar und transparent.
  • Kostencheck nicht vergessen. Sowohl bei der Lohnabrechnung als auch bei der Buchhaltung müssen Sie die Kosten für interne/externe Mitarbeiter und Software den Steuerberaterkosten gegenüberstellen. Erfahrungswerte zeigen, dass die Kosten für kleinere Betriebe bei der Lohnabrechnung häufig ähnlich hoch sind wie die Honorarforderung des Steuerberaters, während sich bei den Buchhaltungstätigkeiten oft deutliche Einsparungen erzielen lassen.
  • Achtung bei Pauschalen. Die Steuerberatergebührenverordnung bietet die Möglichkeit der Pauschalvereinbarung anstelle der Einzelabrechnung ausdrücklich an. Wichtig: Eine Pauschalvergütung muss schriftlich für einen Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen werden und ist nur auflaufend auszuführende Tätigkeiten wie Buchhaltung, Steuererklärungen und Beratung anzuwenden. Es handelt sich hierbei nicht um eine eigenständige Gebührenart, sondern lediglich um eine Vereinfachungsregelung.
  • Nutzen Sie den Experten für die Kür. Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen oder Liquiditätsplan können Sie effizient selbst erledigen. Wenn es dann allerdings um das Erstellen des Jahresabschlusses und das Ausnutzen steuerlicher Gestaltungsspielräume und Wahlmöglichkeiten geht, ist der Experte gefragt. Nur der Steuerberater hat die sich ständig ändernden Steuernormen und die Finanzrechtsprechung im Blick und kann Vor- und Nachteile individuell abschätzen und das für Sie beste Ergebnis herausholen.

Praxis-Beispiel: Buchhaltungskosten sparen

Die selbstständige Unternehmerin Marianne Kaufmann betreibt mit zwei Angestellten einen Online-Shop und verkauft monatlich mehrere hundert Produkte. Bislang ließ sie alle Abrechnungen und steuerlichen Vorgänge bis zur Erstellung des Jahresabschlusses durch ihr Steuerberaterbüro erledigen. Als sich die Steuerberatungskosten mit steigendem Umsatz zu einem bedeutenden Kostenblock summieren, spricht die Unternehmerin mit ihrem Steuerberater.

Gemeinsam finden sie heraus, dass die vielen einzelnen Buchungsvorgänge für die erhebliche Kostensteigerung verantwortlich sind; die Lohnabrechnung der Mitarbeiter fällt dagegen kaum ins Gewicht. Die Steuerberaterkosten würden bereits durch das Vorsortieren der Belege deutlich sinken. Sie entscheidet sich zur Anschaffung einer eigenen Buchhaltungssoftware, in die sie die Daten wöchentlich selbst eingibt.

Durch die Übernahme dieser buchhalterischen Leistungen lassen sich die Kosten fast halbieren, denn die Steuerberatergebühren für die Finanzbuchhaltung machen rund 50 % der laufenden Kosten aus. Die andere Hälfte fällt für Jahresabschluss und Steuererklärungen an.

Fazit: Frau Kaufmann spart die externen Buchhaltungskosten und hat außerdem ihre Zahlen viel besser im Blick. Der Steuerberater kann sich ganz auf die steuerliche Beratung und das anschließende „Feintuning“ des Jahresabschlusses konzentrieren. So profitiert die Unternehmerin weiterhin von optimaler steuerlicher Beratung und kann ihre Steuerberaterkosten dennoch auf eine überschaubare Höhe begrenzen.

Text: / handwerksblatt.de

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