Die Einreise für Arbeitskräfte zum Wiederaufbau wird bis Ende des Jahres 2023 weiter erleichtert.

Die Einreise für Arbeitskräfte zum Wiederaufbau wird bis Ende des Jahres 2023 weiter erleichtert. (Foto: © happyalex/123RF.com)

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Erleichterte Einreise für Arbeitskräfte zum Wiederaufbau

Die Regelung zur erleichterten Einreise für Arbeitskräfte zum Wiederaufbau im Ahrtal ist erneut verlängert worden.

Die Regelung zur erleichterten Einreise für Arbeitskräfte zum Wiederaufbau ist nun bis zum 31. Dezember 2023 gültig. Das hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat mitgeteilt. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass es möglich ist, den Aufenthaltstitel im Inland zu verlängern, wenn die Voraussetzungen nach § 19c Abs. 3 AufenthG weiter vorliegen.

Danach kann einem Ausländer im begründeten Einzelfall eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn an seiner Beschäftigung ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht. Die Visaverfahren werden durch die zuständige Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung RLP statistisch erfasst. 

 

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Text: / handwerksblatt.de

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