Eigentümer von Denkmälern können für die Sanierung auf Fördergelder des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland e.V. zurückgreifen.

Eigentümer von Denkmälern können für die Sanierung auf Fördergelder des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland e.V. zurückgreifen. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Förderprogramm zur Sanierung historischer Bauten

Der Verein Schlösser und Garten in Deutschland e.V. hat auch in diesem Jahr wieder bundesweit ein Förderprogramm zur Sanierung historischer Bauten aufgelegt.

Ein Tipp für alle Handwerksbetriebe, die Eigentümer historischer Gebäude als Kunden haben, ist das bundesweite Förderprogramm "Denkmalschutz und kulturtouristische Nutzung historischer Gebäude" des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland e. V. Machen Sie die Eigentümer von Denkmälern, vor allem bei touristischer Nutzung, unabhängig ob Privatpersonen, Stiftungen oder Trägervereine, auf die Möglichkeit aufmerksam, sich um einen Zuschuss von 20.000 bis 50.000 Euro zu bewerben. Mit diesem sollen unter anderem eine denkmalgerechte (Teil-) Sanierung der Bauwerke und die Sicherstellung sinnvoller Nutzungskonzepte, wie beispielsweise kulturtouristische Übernachtungsangebote, ermöglicht werden.

 

Frist Frist Bewerbungsschluss ist der 16. Oktober 2023. Weitere Informationen, die Bewerbungskriterien und das digitale Bewerbungsformular sind online hier zu finden

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Text: / handwerksblatt.de

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