Foto: © stylephotographs/123RF.com
HWK des Saarlandes | April 2023
Seminar: Outlook als Orgatool
Die Teilnehmer eines neuen Seminars lernen den beruflichen Alltag durch den effizienten Einsatz von Outlook zu optimieren.
Erfinderische Handwerker können bis zum 30. Juni Zuschüsse aus einem Förderprogramm beantragen. Bis zu 10.000 Euro können Betriebe aus dem Programm "WIPANO" bekommen. (Foto: © Tang90246/123RF.com)
Das Förderprogramm "WIPANO" richtet sich an erfinderische Handwerksbetriebe, die Schutzrechte anmelden wollen. Die Frist ist der 30. Juni.
Erfinderische Handwerksbetriebe, die Schutzrechte anmelden wollen, können noch bis zum 30. Juni Zuschüsse aus dem Förderprogramms "WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" beantragen. Bis zu 10.000 Euro kann ein Unternehmen dafür erhalten. Die Förderquote liegt bei maximal 50 Prozent. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die in den zurückliegenden drei Jahren kein Schutzrecht bzw. noch nie ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Das Programm beinhaltet fünf Leistungspakete. Falls das Programm komplett ausgeschöpft werden sollte, kann ein Zuschuss von höchstens 16.600 Euro erreicht werden.
Damit die Förderung erfolgen kann, muss im Vorfeld ein Antrag beim Projektträger Jülich (PTJ) gestellt werden; ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich. Für alle Förderschwerpunkte gilt, dass mit dem Vorhaben beziehungsweise den Aktivitäten zum Vorhaben nicht vor dem Bewilligungszeitraum begonnen werden darf. Verstöße gegen diesen Grundsatz führen unmittelbar zum Ausschluss der Förderfähigkeit.
Kontakt Kontakt Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Münster ist der Beauftragte für Innovation und Technologie (BIT), Hans-Dieter Weniger, Telefon 0251 5203120, E-Mail: hans-dieter.weniger@hwk-muenster.de
HB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale HB registrieren!
Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer Münster
Das könnte Sie auch interessieren:
Kommentar schreiben