Die "Härtefallhilfe Energie Saarland" zur Abfederung der stark gestiegenen Energiekosten ab 2022 startet jetzt. Anträge können bis Ende Oktober gestellt werden.

Die "Härtefallhilfe Energie Saarland" zur Abfederung der stark gestiegenen Energiekosten ab 2022 startet jetzt. Anträge können bis Ende Oktober gestellt werden. (Foto: © Ralf Kalytta/123RF.com)

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Härtefallhilfe Energie Saarland startet

Ab sofort und bis zum 31. Oktober können KMUs, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe Anträge zur Härtefallhilfe Energie Saarland stellen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe, die 2022 durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen sind, können ab sofort Unterstützung beantragen. Die vom Land konzipierte Härtefallhilfe Energie Saarland wird als Billigkeitsleistung aus Haushaltsmitteln des Bundes gewährt und stellt darauf ab, energieträgerunabhängig zu fördern – einschließlich Pellets und Öl. 

Wichtigste Voraussetzungen zur Antragstellung sind eine Verdreifachung der betrieblichen Energiekosten im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021, ein Anteil der betrieblichen Energiekosten am Umsatz von mindestens sechs Prozent im Jahr 2022 und ein durch Energiekostensteigerungen verursachtes negatives Betriebsergebnis im Jahr 2022. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz im Saarland.   

 

Hintergrund Frist Die Antragstellung ist ab sofort bis zum 31. Oktober möglich.
Anträge Anträge können direkt über eine Online-Plattform des saarländischen Wirtschaftsministeriums gestellt werden.
Hintergrund Das Antragsverfahren wird ausschließlich auf elektronischem Weg abgewickelt. Eine Antragstellung auf anderem Weg ist nicht möglich.

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Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes

Text: / handwerksblatt.de

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