Für Websites, aber auch für viele Profile in sozialen Netzwerken sowie Blogs gilt die Impressumspflicht.

Für Websites, aber auch für viele Profile in sozialen Netzwerken sowie Blogs gilt die Impressumspflicht. (Foto: © rawpixel/123RF.com)

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Impressumspflicht im Web und sozialen Medien

Nicht nur auf gewerblichen Websites ist ein Impressum Pflicht. Auch für Blogs und viele Profile in den sozialen Netwerken gilt sie.

Betriebe und Handwerker, die Medien im Netz anbieten, müssen sich als Anbieter zu erkennen geben. Die Anbieterkennzeichnung bzw. Impressumspflicht stärkt die Transparenz im Internet und ist Ausdruck der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Impressumspflicht ist eine gesetzliche Pflicht, die nicht auf Webseiten beschränkt ist; sie gilt auch für Blogs und für viele Profile in sozialen Netzwerken und Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten wie Facebook, YouTube, Instagram, Twitter, Twitch & Co.

 

Hintergrund: Die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) hat einen Leitfaden mit praktischen Tipps zur Impressumspflicht für Unternehmen veröffentlicht, der online bereitsteht.

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Text: / handwerksblatt.de