R.

Redaktion

Alexandra:
Was ist, wenn die GmbH (oder UG, jedenfalls eine Kapitalgesellschaft - kein Einzelunternehmen) ein Haus von einem fremden Vermieter (also hat gar nichts mit der Firma zu tun, kein Gesellschafter, nichts) mietet und dann dem Geschäftsführer zB. 2 Räume bzw das OG vermietet?
Sagen wir, das Haus hat 4 Räume: 2 im EG und 2 im OG. Der GF mietet nun das OG von der Firma zu 50% der Miete, die der "fremde Vermieter" verlangt und zahlt auch 50% von allen Nebenkosten (Jahreserklärung vorausgesetzt).
Gibt es da ein Problem mit Betriebsaufspaltung?
Wie wird das bewertet?
DANKE!
Sehr geehrte Leserin,

vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre Anfrage. Leider handelt es sich hierbei um eine detaillierte Steuerrechtsfrage, die wir als Redaktion nicht beantworten können und dürfen. Bitte wenden Sie sich hier dann an Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin – dort wird man sich gerne mit Ihrer Frage auseinandersetzen.

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A.

Alexandra

Was ist, wenn die GmbH (oder UG, jedenfalls eine Kapitalgesellschaft - kein Einzelunternehmen) ein Haus von einem fremden Vermieter (also hat gar nichts mit der Firma zu tun, kein Gesellschafter, nichts) mietet und dann dem Geschäftsführer zB. 2 Räume bzw das OG vermietet?
Sagen wir, das Haus hat 4 Räume: 2 im EG und 2 im OG. Der GF mietet nun das OG von der Firma zu 50% der Miete, die der "fremde Vermieter" verlangt und zahlt auch 50% von allen Nebenkosten (Jahreserklärung vorausgesetzt).
Gibt es da ein Problem mit Betriebsaufspaltung?
Wie wird das bewertet?
DANKE!