Die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD wollen einen Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz noch in diesem Jahr in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.

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Beruflich Qualifizierte und KMU in den Blick nehmen

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Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer nimmt Stellung zum geplanten neuen Einwanderungsgesetz. Eine gesteuerte Zuwanderung beruflich Qualifizierter sei zwingend notwendig.

Damit der Wachstumsmotor der Wirtschaft und der Handwerksbetriebe geschmiert weiterlaufen kann, braucht Deutschland eine am Arbeitsmarkt ausgerichtete Zuwanderung vor allem beruflich Qualifizierter mit Blick besonders auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ländliche Regionen. Das sagt Hans Peter Wollseifer. "Die überwiegend positiven Erfahrungen unserer Betriebe bei der Ausbildung junger Flüchtlinge bestärken uns in unserer Forderung nach einem Einwanderungsgesetz", so der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Dabei betont er, dass eine gezielte Zuwanderung klar zu trennen sei von der Aufnahme von Flüchtlingen aus humanitären Gründen.

Die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD hatten sich Anfang Juli darauf geeinigt, einen Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz noch in diesem Jahr von der Bundesregierung in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Bundeskanzlerin Merkel sieht darin ein "zentrales Projekt", denn Deutschland leide trotz der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und der europäische Regelung der Blue Card unter Fachkräftemangel – gerade in einfachen Berufen. "Deshalb messe ich dem Gesetz eine große Bedeutung zu."

Auch Nicht-Akademiker sollen unbürokratisch Arbeit finden

Ein solches Gesetz müsse dazu beitragen, dass gerade auch Nicht-Akademiker in Deutschland unbürokratisch Arbeit finden, stimmt Wollseifer zu. Derzeit gebe es hier noch zu bürokratische Hürden und viel zu komplizierte Verfahren. "Wenn wir jedoch wollen, dass qualifizierte Fachkräfte zu uns nach Deutschland kommen und nicht anderen Ländern den Vorzug geben, dann müssen die Verfahren einfacher werden", fordert er. Über die konkrete Methodik des Gesetzes gebe es noch keine Absprachen, sagte Merkel. Aber das Fachkräftezuwanderungsgesetz solle Dinge zusammenfassen und da Möglichkeiten der Gewinnung von Fachkräften eröffnen, wo es heute noch keine guten Möglichkeiten gebe.

Schon in der Mitte des vergangenen Jahres forderte der ZDH in einem Positionspapier ein neues Einwanderungsrecht, das die bestehenden Regelungen transparent und übersichtlich in einem Gesetz bündelt. Der Verband erhofft sich dadurch zwei Effekte: Auf der einen Seite sollen so ausländische auswanderungswillige Fachkräfte angezogen werden, die ansonsten einem anderen Land den Vorzug geben könnten. Zweitens könne das die Bereitschaft deutscher Arbeitgeber verstärken, ausländische Fachkräfte zu beschäftigen. "Und wir müssen bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen flexibler werden", so Wollseifer. Das meine nicht, Abstriche beim Qualifikationsniveau zu machen, sondern vereinfachte Verfahren bei der Anerkennung von Abschlüssen einzuführen.

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Ausbildungs-Deutschlandstipendium gefordert

"Unser Vorschlag ist hier, Migrationsabkommen mit all den Ländern zu schließen, die ein etwa vergleichbares Ausbildungssystem und -niveau haben. Dann könnte man darauf verzichten, Einzelfall-Anerkennungsverfahren und Berufs-Gleichwertigkeitsfeststellungen bereits im Heimatland der Fachkraft durchzuführen, und stattdessen zu einem rein formalen Einwanderungsverfahren übergehen: Wer einen staatlich anerkannten Berufsabschluss im Heimatland nachweisen kann und mindestens zwei Jahre in dem Beruf gearbeitet hat, ein gewisses Sprachniveau und vor allem einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, der darf einreisen", erklärt der Handwerkspräsident. Nach einer gewissen Zeit sollte dann allerdings zwingend ein Anerkennungsverfahren in Deutschland durchlaufen werden. Beim Fachkräftezuwanderungsgesetz gehe es um eigene deutsche Interessen, das schließe aber Partnerschaften und Abkommen mit anderen Ländern nicht aus, sagte die Bundeskanzlerin.

"Mit einem solchen Einwanderungsgesetz sollte auch ein legaler Weg für ausländische Jugendliche geschaffen werden, in Deutschland eine duale Ausbildung zu machen. Warum eigentlich gibt es nicht längst ein Ausbildungs-Deutschlandstipendium vergleichbar zu ähnlichen Förderstrukturen im studentischen Bereich, mit dem ausländische Jugendliche beim Durchlaufen einer dualen Ausbildung in Deutschland unterstützt werden", fragt sich Wollseifer. Das sollte auf den Weg gebracht werden. Bleiben die Jugendlichen nach der Ausbildung in Deutschland, lindere das den Fachkräftemangel. Kehren sie in ihr Heimatland zurück, seien sie Botschafter unseres erfolgreichen dualen Ausbildungssystems und der damit verbundenen Qualitätsstandards.

Text: / handwerksblatt.de

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