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Ausbildung im Behälter- und Apparatebau modernisiert

Ob Marmelade, Bier oder Kosmetika – all diese Produkte brauchen eine Ummantelung. Hergestellt wird sie von Behälter- und Apparatebauern. Deren Ausbildungsordnung ist erneuert worden.

Für Produkte der Lebensmittel-, Chemie-, Petrochemie-, Pharma- und Kosmetikindustrie, für Brauereien, Brennereien sowie für den Schiffbau braucht es die unterschiedlichsten Behälter, Apparate und Rohrleitungen. Hergestellt werden diese von Behälter- und Apparatebauern. Die dreieinhalbjährige Berufsausbildung des Handwerks hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis auf den neuesten Stand gebracht. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft.
 
Ausschlaggebend für die Modernisierung waren veränderte betriebliche Arbeits- und Geschäftsprozesse sowie moderne Werkstoffe, Maschinensysteme und Fertigungstechniken vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung. Dem Bereich "Kundenorientierung" wird ein höherer Stellenwert zugewiesen und die bisherige Prüfungsstruktur durch die gestreckte Gesellenprüfung ersetzt.
 
Behälter- und Apparatebauer arbeiten in Metallbau- und Maschinenbauunternehmen. Im Jahr 2016 erlernten insgesamt 192 Auszubildende den Beruf; 2017 wurden 57 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Die Übernahmeaussichten sind nach Informationen des BIBB sehr gut. Nach der Gesellenprüfung kann eine Weiterqualifizierung zum Behälter- und Apparatebauermeister oder zum Staatlich geprüften Techniker in den einschlägigen Fachrichtungen angeschlossen werden.
 
Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz für den schulischen Teil der dualen Ausbildung erarbeitete Rahmenlehrplan lösen die bestehende Verordnung aus dem Jahr 1989 ab. Bislang wurde die Ausbildung auf Grundlage der damaligen Verordnung über die Berufsausbildung zum Kupferschmied durchgeführt; die Berufsbezeichnung war 1998 in Behälter- und Apparatebauer geändert worden.

 

Text: / handwerksblatt.de

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