Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau will kleinere Betriebe entlasten. Der ZDH ist mit dem Entwurf noch nicht zufrieden.

Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau will kleinere Betriebe entlasten. Der ZDH ist mit dem Entwurf noch nicht zufrieden. (Foto: © lsaloni/123RF.com)

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Bürokratie: Kleine Betriebe sollen entlastet werden

Der Gesetzentwurf für den Bürokratieabbau verspricht weniger Pflichten für kleine Unternehmen. Er wurde jetzt vom Bundeskabinett verabschiedet.

Nicht mehr alle Lieferscheine aufheben, Kleinbetragsrechnungen bis 200 Euro und eine Kleinunternehmergrenze bis 20.000 Euro: Das verspricht das zweite Bürokratieentlastungsgesetz, das das Bundeskabinett beschlossen hat, es soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Das Bundeswirtschaftsministerium sagt voraus, dass das Gesetz die Wirtschaft um rund 360 Millionen Euro beziehungsweise knapp zehn Millionen Arbeitsstunden jährlich entlasten wird. "Damit entlasten wir vor allem solche Unternehmen, die typischerweise am meisten unter Bürokratie leiden: kleine Betriebe mit zwei bis drei Mitarbeitern", erklärt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel.

ZDH noch nicht zufrieden

Der Gesetzentwurf – der noch durch den Bundestag und den Bundesrat muss – sieht etliche Erleichterungen vor: Die Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine sollen gelockert werden, die Grenzen für die vierteljährliche Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen soll von 4.000 auf 5.000 Euro steigen und damit vor allem Betriebe mit wenigen Arbeitnehmern entlasten. Der Schwellenwert für vereinfachte Rechnungen soll von 150 auf 200 Euro steigen.

Außerdem ist geplant, dass das seit 2006 geltende Verfahren zur Berechnung der monatlich fälligen Sozialversicherungsbeiträge zu vereinfachen. Beiträge, deren tatsächlicher Wert für den laufenden Monat noch nicht bekannt ist, können dann anhand des Wertes für den Vormonat beziffert werden. Mit dieser sogenannten vereinfachten Lösung entfällt die bisherige Schätzung der Werte.

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E-Mail und Internetseiten in die Handwerksrolle

Auch die Handwerksordnung wird modernisiert: Die Handwerkskammern können künftig die E-Mail-Adresse und Internetseiten in die Handwerksrolle mit aufnehmen. Vor allem Letzteres begrüßt der ZDH: "Es war überfällig, die zulässige Kommunikation der Handwerkskammern mit ihren Mitgliedern an die digitale Entwicklung anzupassen."

Zu den anderen Veränderungen äußert sich der ZDH eher zurückhaltend. Zwar freue man sich, dass vor allem kleine Betrieb von Bürokratie entlastet werden sollen: "Das ist richtig, denn diese Betriebe sind aufgrund ihrer Struktur überproportional von bürokratischen Pflichten betroffen", betont ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Es sei aber notwendig, die "guten Ansätze des Gesetzentwurfes im Verfahren zu ergänzen, um weitere mögliche Entlastungspotenziale auszuschöpfen". Entsprechende Vorschläge hat der ZDH vorgelegt.

Text: / handwerksblatt.de

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