Das Handwerk befürchtet neue Belastungen für den Mittelstand durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (Foto: © guijunpeng/123RF.com)

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Netzentgelte: Handwerk kritisiert neues Gesetz

Das Handwerk hält das geplante Netzentgeltmodernisierungsgesetz für nicht mittelstandsgerecht. Mehrere Neuregelungen seien für den handwerklichen Mittelstand problematisch.

Das Handwerk kritisiert das geplante Netzentgeltmodernisierungsgesetz. Es sei ein neuerliches Beispiel einer nicht mittelstandsgerechten Finanzierung der Energiewende, sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks. "Es beinhaltet mehrere Neuregelungen, die für den handwerklichen Mittelstand problematisch sind und neuerliche Belastungen bringen. Das muss aufhören."

Zwar sei die Intention, die Netzentgelte im Hinblick auf die Kosten der Übertragungsnetze bundesweit stärker anzugleichen, regionalpolitisch sinnvoll. Denn die Stromwende sei ein gesamtdeutsches Projekt, und daher sei es richtig, die bisher starken regionalen Unterschiede in der Stromkostenbelastung anzunähern. "Aber bei den vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung der Netzentgelte werden lediglich Verschiebungen vorgenommen, die jedoch nicht zu Entlastungseffekten bei den Privathaushalten und beim Mittelstand führen. So sollte ein Bundesland, das sich für die teurere Erdverkabelung entschieden hat, auch die Kosten dafür übernehmen. Es kann nicht sein, dass diese regional anfallenden höheren Kosten der Erdverkabelung der neuen Nord-Süd-Trassen dann bundesweit den Endverbrauchern in Rechnung gestellt werden", so Schwannecke.

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Die Anbindung von Offshore-Anlagen dürfe ebenfalls nicht schwerpunktmäßig auf Kosten der Privathaushalte und des Mittelstands gehen. Die im Gesetz vorgesehene Umlagestaffelung bei der Offshore-Haftungsumlage zugunsten von Großverbrauchern sei für diese eine Strompreisbevorzugung. "Diese tritt jetzt noch zusätzlich neben die bereits für Großunternehmen bestehende besondere Ausgleichsregelung bei der EEG-Umlage, wo bereits die geradezu absurde Situation besteht, dass Privathaushalte und Mittelstand die Vergünstigungen von Großverbrauchern bei der EEG-Umlage mitfinanzieren müssen."

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Text: / handwerksblatt.de

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