MyHammer, Bewertungsportal

MyHammer ist kein Arbeitgeber, betont das Vermittlungsportal. Foto: © catalin205/123RF.com

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MyHammer wehrt sich

Betriebsführung

Das Handwerker-Portal MyHammer weist die Forderung zurück, Sozialabgaben für die Vermittelten abzuführen. Man habe keine Arbeitgeberfunktion.

Unfallversicherung und Gewerkschaftsbund kritisieren Portale wie MyHammer und Uber, weil sie für diejenigen, denen sie Aufträge vermitteln, keine Sozialversicherungsbeiträge leisten. Wo normalerweise der Arbeitgeber die Beiträge zur Unfall-, Renten- oder Krankenversicherung zahlt, sollte das der Plattformbetreiber tun, fordern Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und Annelie Buntenbach vom Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).

Kein Einfluss auf Aufträge und keine Bemessungsgrundlage

MyHammer wehrt sich und sieht sich nicht in einer arbeitgeberähnlichen Funktion. "Im Gegensatz zu vielen anderen Online-Plattformen erzielen wir keine Gewinne von der vermittelten Arbeit und üben keine Arbeitgeberfunktionen aus", erklärt Claudia Frese, Vorstandsvorsitzende von MyHammer dieser Zeitung. "Auf die Ausgestaltung der Vertragsbeziehung zwischen den beiden Parteien oder gar die Preisbildung nimmt MyHammer keinen Einfluss. Die Plattform ist in keiner Weise monetär an den vermittelten Aufträgen beteiligt", verdeutlicht sie. MyHammer nehme keinerlei Arbeitgeberfunktionen wahr, es existiere auch keine Bemessungsgrundlage für die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterscheide zwischen Vermittlungsplattformen, die in die Interaktion zwischen Anbieter und Kunde eingreifen, und digitalen Marktplätzen, deren Betreiber dies nicht tun. MyHammer werde neben eBay explizit der zweiten Kategorie zugeordnet, betont Frese.

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Hintergrund: Handwerker erhalten über das Portal MyHammer die Möglichkeit, neue Aufträge und Kunden zu gewinnen. Dafür zahlen sie einen Monatsbeitrag von 59,90 Euro, über den sich der Internetdienst finanziert. Ein Eintrag ins jeweilige Branchenbuch ist im Preis inbegriffen. Auf dem Portal wird der Kontakt zwischen den Auftraggebern und Handwerkern vermittelt. Auf A- und B-Aufträge nach Handwerksordnung können sich Betriebe nur bewerben, wenn Gewerbeschein, Handelsregisterauszug und eine HWK-, IHK- oder ähnliche Eintragung vorliegt. Rund 200.000 Handwerksbetriebe sind aktuell bei MyHammer registriert und fast drei Millionen Kunden; monatlich werden mehr als 63.000 neue Aufträge eingestellt. 

Anne Kieserling; Foto: © catalin205/123RF.com

Text: / handwerksblatt.de

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