Es gibt eine Einigung im Tarifkonflikt des Baugewerbes.

Es gibt eine Einigung im Tarifkonflikt des Baugewerbes. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Mehr Geld im Baugewerbe

Für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe gibt es rückwirkend zum 1. Mai 2018 deutlich mehr Geld. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben dem Schlichterspruch zugestimmt.

Es war ein zähes Ringen, jetzt steht der neue Tarifvertrag im Baugewerbe. Nachdem die IG BAU ihre Zustimmung zum Schlichterspruch erteilt hatte, haben auch die beiden Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, zugestimmt.

Man habe es sich nicht leicht gemacht, betont der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Frank Dupré. "5,7 Plus plus Einmalzahlungen sind für viele Bauunternehmen kaum zu verkraften, denn die Baukonjunktur verläuft regional und branchenbezogen sehr unterschiedlich." 

ACHTUNG!!!! Neuer Tarifabschluss im Baugewerbe -> im Beitrag Baugewerbe Lohn-Plus und Corona-Prämie für die Beschäftigten

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 Der Schlichterspruch sieht folgendes vor

  • Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten im Baugewerbe werden im Westen ab 1. Mai 2018 um 5,7 Prozent steigen, bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von 26 Monaten.

  • Die Beschäftigten im Tarifgebiet West erhalten zum 1. November 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro, zum 1. Juni 2019 eine weitere von 600 Euro und zum 1. November 2019 noch einmal 250 Euro.

  • Angleichung der Löhne und Gehälter im Tarifgebiet Ost wird in zwei Schritten von 6,6 Prozent zum 1. Mai 2018 und um 0,8 Prozent zum 1. Juni 2019 weiter voran getrieben, so dass die Beschäftigten 7,4 Prozent höhere Löhne und Gehälter erhalten.

  • Die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost erhalten zum 1. November 2019 eine Einmalzahlung von 250 Euro.

  • Das 13. Monatseinkommen wird in den Tarifbereichen, die bereits seit 2005 dem Tarifvertrag über ein 13. Monatseinkommen unterfallen, in 2020 um 10 Gesamttarifstundenlohn (GTL), in 2021 um 20 GTL, in 2022 und um 30 GTL erhöht. In den übrigen Tarifgebieten wird ein 13. Monatseinkommen in folgender Höhe eingeführt: 2020 18 GTL, 2021 36 GTL und 2022 54 GTL. Hier kann das 13. Monatseinkommen 2021 auf max. 390 Euro abgesenkt werden und in 2022 auf max. 500 Euro. 
     
  • Die Ausbildungsvergütungen werden in den ersten drei Lehrjahren im Westen um 65 Euro und im Osten im 60 Euro angehoben. Zudem bekommen die Auszubildenden nun bundesweit ein 13. Monatseinkommen. Im Hinblick auf die Erstattung von Unterbringungs- und Fahrtkosten der Auszubildenden beim Besuch von Landes- bzw. Bundesklassen der Berufsschulen wurde ein Pauschalbetrag von 60 Euro pro Monat vereinbart. Ziel ist es, mittelfristig eine Erstattung der Kosten über die Berufsbildungsumlage der Branche zu finanzieren. 
     
  • Es soll eine Expertenkommission eingerichtet werden, die insgesamt über eine Modernisierung des BRTV (Bundesrahmentarifvertrags) diskutieren soll, mit dem Ziel Änderungsbedarf zu ermitteln. 

Absolute Obergrenze für die Unternehmen

"Mit den 5,7 Prozent haben wir die absolute Obergrenze dessen erreicht, was unsere Unternehmen zu leisten vermögen", sagte Uwe Notiz von der Arbeitgeberseite nach der langen Verhandlung. Auf der anderen Seite biete die lange Laufzeit von 26 Monaten den Unternehmen Planungssicherheit, was es der Zustimmung der Arbeitgeber wiederum leichter gemacht habe.

"Wir waren uns bewusst", so Notiz, "dass die Beschäftigten hohe Erwartungen an diese Tarifrunde hatten, denen wir mit einer guten prozentualen Lohnerhöhung, mit Einmalzahlungen sowie dem 13. Monatseinkommen nachgekommen sind." Gleichzeitig hätten die Arbeitgeber im Hinblick auf die Annäherung der Ost- an die Westlöhne sowohl in Bezug auf die Lohntabelle wie auch auf die Einführung eines 13. Monatseinkommens einen großen Schritt gemacht.

Text: / handwerksblatt.de

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