Im Bereich der Bildungspolitik besteht auf Gemeinschaftsebene jedoch ein Harmonisierungsverbot, meint das NRW-Handwerk.

Im Bereich der Bildungspolitik besteht auf Gemeinschaftsebene jedoch ein Harmonisierungsverbot, meint das NRW-Handwerk. (Foto: © moscowbear/123RF.com)

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Widerwillen gegen den Zentralisierungsfuror

Der Vorstoß aus Brüssel zur Berufsreglementierung ignoriert aus Sicht des Handwerks die nationale Zuständigkeit. Jetzt hat es Subsidiaritäts-Rügen durch Bundestag und Bundesrat erreicht.

Wie viel europäische Regulation braucht, wie viel verträgt die EU? Das richtige Maß an Harmonisierung zu finden, dürfte spätestens seit dem Votum für den Brexit zur Existenzfrage für den Staatenverbund geworden sein. Während Finanzmarktkrise, Staatsschulden-Kollektivierung durch EZB-Politik und der Umgang mit dem Flüchtlingszustrom Interessengegensätze zwischen den Mitgliedstaaten in den letzten Jahren vertieft haben, hält die EU das Tempo ihrer Rechtsakteproduktion ungebrochen hoch. Von Reflexion des wachsenden Bürgerwiderwillens gegen den Zentralisierungsfuror der "Supergemeinschaft", gar von Zurückhaltung, keine Spur.

Die jüngste Gesetzgebungsinitiative aus Brüssel, das Dienstleistungspaket, enthält einen "Richtlinienentwurf zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Berufsreglementierungen". Die geplante Norm stößt erneut tief in die originäre Rechtssphäre der Mitgliedsstaaten vor und überschreitet den Kompetenzrahmen der EU bei weitem. Danach soll jeder Änderung einer nationalen Ausbildungs- oder Prüfungsordnung eine umfassende Untersuchung der Erforderlichkeit vorgeschaltet werden; die Anforderungen an alternative Lösungs- und Begründungsszenarien sind schier uferlos; die Kriterien alles andere als eindeutig formuliert; Regierungen sollen bereits ihre Novellierungsabsicht der EU vorab zur Einsicht vorlegen. "Faktisch wird dem nationalen Gesetzgeber dadurch jedweder Spielraum in der Gestaltung seiner Berufspolitik und Qualifizierungskultur genommen", weist der Präsident der nordrhein-westfälischen Handwerksorganisation Handwerk.NRW, Andreas Ehlert, auf die Tragweite des geplanten Eingriffs hin. Das Zeitfenster für politischen Widerspruch ist klein, Beobachter gehen davon aus, dass die EU-Kommission eine politische Einigung noch vor der ersten Lesung im Europaparlament anstreben könnte.

Politische Überzeugungsarbeit leisten

Andreas Ehlert: "Das Handwerk steht uneingeschränkt zu Europa. Es ist unerlässlich, die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Volkswirtschaften und deren jeweilige Stärken gemeinsam weiter voranzubringen. Im Bereich der Bildungspolitik besteht auf Gemeinschaftsebene jedoch ein Harmonisierungsverbot. Der Europäische Gerichtshof hat längst bestätigt, dass jedes Land bestimmen kann, für welche Berufe es eine Ausbildung und Qualifikationsnachweise vorsieht. Der aktuelle Angriff gegen die nationale Kompetenz bei der Berufsreglementierung schränkt damit klar die Souveränität der Mitgliedstaaten ein", empört sich Ehlert – und hat sich in enger Abstimmung mit ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer und weiteren Mitstreitern aus Handwerk und Politik bei den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD (in der Union namentlich beim MIT-Vorsitzenden Carsten Linnemann, in der SPD bei Landeswirtschaftsminister Garrelt Duin) in den letzten Wochen für eine notwendige, schnelle politische Abwehrreaktion des Parlaments eingesetzt – mit greifbarem Erfolg: Bereits am vergangenen Donnerstag verabschiedete der Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen eine Subsidiaritätsrüge gegen die geplante Berufsreglementierungs-Richtlinie. Der Bundesrat schloss sich einen Tag später an und sprach seinerseits die Subsidiaritätsrüge aus. Auch Paris und Wien signalisierten bereits Unterstützung in der Sache.

Damit die Europäische Union den Entscheidungsprozess stoppt, sind allerdings die Voten eines Drittels der Mitgliedstaaten erforderlich. Die Landeshandwerksvertretung kritisiert nicht zuletzt die Eile und Intransparenz des Verfahrens. "Die politische Überzeugungsarbeit muss gerade deshalb unverzüglich bei anderen Mitgliedsländern weitergehen, etwa gegenüber den Beneluxländern, Italien, Polen und Slowenien", appelliert Ehlert an die Bundesregierung. Die Abgeordneten eigentlich aller EU-Staaten mit eigener Berufsreglementierung – und das sind auf die eine oder andere Art alle – müssten sich in ihrer Ehre gepackt sehen, dem blinden "Weiter so!" aus Brüssel die Gefolgschaft zu verweigern und den Rechtspopulisten keine neue Nahrung zu liefern.

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Hans-Joachim Hering, Landesinnungsmeister des Fachverbands Sanitär Heizung Klima, Nordrhein-Westfalen:

Diesmal wird nicht das Handwerk alleine vorgeführt, nun legt sich die Kommission gleich mit allen Berufen an, die zur Ausübung einer Qualifizierung durch definierte Vorschriften und Regeln bedürfen. Ja, der Meisterbrief, als Voraussetzung zur Ausübung unseres Berufs, ist verhältnismäßig, weil er die Qualität von Produkten und Dienstleistungen gewährt, weil er für Verbraucherschutz steht und weil er Garant für nachhaltiges Unternehmertum und für eine hohe Ausbildungsleistung ist. Gerade auf diese Kriterien muss sich der nationale Gesetzgeber auch in Zukunft berufen dürfen. Nein, die EU Kommission hat den Knall von den Britischen Inseln nicht gehört. Stattdessen unternimmt sie alles, um selbst die letzten Aufrechten bezüglich der Sinnhaftigkeit einer Europäischen Union in Zweifel zu treiben. Wenn wir in der globalen Welt bestehen wollen, brauchen wir einen europäischen Binnenmarkt – aber mit Verstand und ohne Bevormundung seiner Bürger bis ins kleinste Detail. Und was wir absolut nicht brauchen, ist das Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission.

Lutz Pollmann, Hauptgeschäftsführer der Baugewerbliche Verbände:

Die vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Subsidiaritätsrüge wird von den Baugewerblichen Verbänden ausdrücklich begrüßt. Damit haben beide Gremien das richtige Signal nach Brüssel gesendet. Auch wir sind für einen freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union. Die Kommission überschreitet jedoch mit dem vorgeschlagenen Dienstleistungspaket ihre Kompetenzen. Der Vorschlag, die nationale Gesetzgebung von Berufsreglementierungen aufzuhalten bzw. zu untersagen, schränkt den nationalen Gesetzgeber rechtswidrig ein. Bildungspolitische Entscheidungen und Berufsreglementierungen sind Sache der Mitgliedstaaten. Auch mit dem Vorschlag, eine europäische Dienstleistungskarte einzuführen, schießt die Europäische Kommission weiter über das Ziel hinaus. Damit wird das nationale Kontrollrecht der Mitgliedstaaten faktisch umgangen.

Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender DGB NRW:

Der DGB NRW lehnt die Pläne der EU-Kommission zum Dienstleistungspaket ab. Wir haben auf nationaler Ebene bereits alle Voraussetzungen für einen diskriminierungsfreien Dienstleistungsmarkt geschaffen, es gibt also keinen Grund für die EU, hier tätig zu werden. Zudem zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit: Der Wegfall der Berufszugangsreglementierung macht Dienstleistungen nicht besser und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nicht größer. Das Dienstleistungspaket würde dazu führen, dass bei jeder notwendigen Anpassung eines Berufsbildes zusätzliche Hürden überwunden werden müssen. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Fest steht: National wie international wird die duale Berufsausbildung als Erfolgsmodell gewürdigt. Sie sollte von der EU unangetastet bleiben. Die gewählte Herangehensweise verschärft die zunehmende Legitimationskrise Europas. Das wollen wir als Gewerkschaften auf alle Fälle verhindern.

Karin-Brigitte Göbel, Vorsitzende des Vorstands der Stadtsparkasse Düsseldorf:

Dieser Richtlinienentwurf ist überflüssig. Er schafft mehr Bürokratie, ohne die wichtigen Themen der Berufsbildung und Mitarbeiterqualifizierung voranzubringen.

Lena Strothmann, Präsidentin der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld und Mitglied des Bundestags:

Die Rüge ist ein wichtiges politisches Signal nach Brüssel, dass Deutschland die einschneidenden Vorschläge der Kommission entschieden ablehnt. Europa steht vor großen Herausforderungen. Mit unverhältnismäßigen Regelungen wie diesen machen wir die Europaverdrossenheit nur noch größer. Die Kommission verstößt mit ihrem Dienstleistungspaket aus unserer Sicht eindeutig gegen den Vertrag von Lissabon und überschreitet damit ihre Kompetenzen. Die Richtlinienvorschläge zum Notifizierungsverfahren und über die Verhältnismäßigkeitsprüfung verletzen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Der Richtlinienvorschlag und der Verordnungsvorschlag zur Europäischen Elektronischen Dienstleistungskarte werfen mindestens Fragen auf im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer Dortmund:

Ja zu Europa. Nein zu Reglementierungen, die unsere Wirtschaft schwächen. Die Entscheidung da-rüber, was erforderlich und angemessen ist für die Ausübung eines Berufes, müssen die Länder für sich entscheiden dürfen. ‚Einer gibt für alle vor‘ ist in dieser Frage der falsche Weg. So stärkt man den Binnenmarkt sicher nicht.

Hans Hund, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertags und der Handwerkskammer Münster:

Mit ihren Subsidiaritätsrügen verfechten Bundestag und Bundesrat zu Recht das hohe Bildungs- und Ausbildungsniveau in Deutschland. Qualifizierter Nachwuchs ist der wichtigste Garant für die zukünftige Entwicklung eines so starken Wirtschaftsbereichs, wie es das Handwerk ist. Es ist unverständlich, dass die Europäische Kommission immer wieder die leistungsfähigen Strukturen der beruflichen Bildung in Deutschland angreift. Diese haben sich außerordentlich bewährt. Gerade durch das berufliche Bildungssystem ist es gelungen, der Jugendarbeitslosigkeit wirksam entgegenzutreten.

Text: / handwerksblatt.de

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