Gleiche Bezahlung für alle Arbeitnehmer will die EU einführen.

Gleiche Bezahlung für alle Arbeitnehmer will die EU einführen. (Foto: © rioblanco/123RF.com)

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Bauhandwerk ist skeptisch bei neuer Entsenderichtlinie

Die EU-Gremien haben sich auf eine neue Entsenderichtlinie geeinigt. Das Bauhandwerk findet die Regelungen überzogen.

Die Verhandlungsführerinnen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich bei der Reform der EU-Entsenderichtlinie geeinigt. Kernpunkt: Entsandte Arbeitnehmer sollen europaweit gleiches Geld für gleiche Arbeit bekommen. Damit will man Lohn-und Sozialdumping vermeiden.

Die jetzt getroffene Vereinbarung sieht vor, dass entsandte Arbeitnehmer von Anfang an die gleichen Tariflöhne wie ihre einheimischen Kollegen bekommen. Einbezogen sind damit auch Lohnbestandteile, wenn sie in Rechtsvorschriften oder in allgemein verbindlichen Tarifverträgen festgelegt sind, beispielsweise Weihnachtsgeld. Entsendungen sollen außerdem künftig in der Regel auf zwölf Monate begrenzt sein, mit der Möglichkeit der Verlängerung auf 18 Monate. Reise- oder Unterbringungskosten dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden.

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Bauhandwerk: "Schwer kontrollierbar"

Dazu erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: "Die neuen Regelungen sind in der Praxis schwer zu kontrollieren." Ursprünglich sei es Ziel der Entsenderichtlinie gewesen, den "Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Schutz" zukommen zu lassen. Nun sollen neben dem Mindestlohn weitere Vergütungsbestandteile in die Richtlinie einbezogen werden. Dieses stehe dem ursprünglichen Ziel der Richtlinie entgegen.

"Wir stellen in der Praxis fest, dass der Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bereits heute nicht in der Lage sind, die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu kontrollieren. Wie wird das erst aussehen, wenn die FKS die Einhaltung weiterer Vergütungsbestandteile wie zum Beispiel Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kontrollieren soll?" Pakleppa plädiert dafür, dass entsandte Arbeitnehmer zu denselben Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie heimische Facharbeiter. Da aber die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger seien als für deutsche Beschäftige, werde dieser Zustand auch mit der geänderten Entsenderichtlinie nicht erreicht werden. 

"Wenn die EU-Kommission den Schutz entsandter Arbeitnehmer wirklich ernst meint, sollte sie die geplante Dienstleistungskarte zumindest für die Baubranche nicht weiter verfolgen, da hiermit der Scheinselbständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tor und Tür geöffnet wird", fordert der ZDB-Chef.

Text: / handwerksblatt.de