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Azubis, deren Ausbildung spätestens zum 30. September endet, können sich noch bis zum 15. Februar zu den Sommerprüfungen anmelden. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

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Anmeldung zur Sommerprüfung

Die Sommerprüfungen 2017 für alle Auszubildenden, deren Ausbildung spätestens zum 30. September endet, stehen an. Anmeldungen sind bis zum 15. Februar möglich.

Auszubildende, die ihre Berufsausbildung spätestens zum 30. September beenden, und deren Berufsausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer der Pfalz eingetragen sind, stehen zu den Sommerprüfungen 2017 an. Der Anmeldeschluss dafür ist Mittwoch, 15. Februar. Die Handwerkskammer der Pfalz sendet allen Prüfungsbewerbern über ihre Ausbildungsbetriebe Anträge auf Zulassung zu den Prüfungen rechtzeitig zu.

Anträge auf vorzeitige bzw. ausnahmsweise Zulassung stehen unter "Formulare und Downloads" zum Download zur Verfügung, ebenso Anträge auf besondere Hilfen zum Nachteilsausgleich für behinderte Menschen. Alle Zulassungsanträge sind vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen fristgerecht einzureichen.v Später eingehende oder unvollständige Anmeldungen können zum Sommerprüfungstermin nicht mehr berücksichtigt werden.

Ansprechpartnerin: Doris Stein, Am Altenhof 15, 67655 Kaiserslautern, Telefon: 0631/3677136, Fax: 0631/3677261, E-Mail: dstein@hwk-pfalz.deFoto: © stylephotographs/123RF.com

Text: / handwerksblatt.de

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