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HWK Trier | April 2024
Webinar zur Fachkräfteeinwanderung
Die Neuregelungen der Fachkräfteeinwanderung sind nicht leicht zu durchschauen. Ein Webinar der LAG Welcome Center klärt die Teilnehmenden darüber auf.
Die richtige Entsorgung von Styropor mit HBCD regelt die seit August 2017 gültige POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung. Foto: © Huguette Roe/123RF.com
Vorlesen:
Seit etwa einem halben Jahr gibt es die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung. Sie regelt die Entsorgung von Dämmstoffen auf Styroporbasis mit HBCD.
Am 1. August 2017 ist die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung in Kraft getreten. Die bundesweit gültige Verordnung regelt dauerhaft die Entsorgung von Dämmstoffen auf Styroporbasis (EPS/XPS), die das Flammschutzmittel HBCD enthalten.
Bundesweit gültige Regelungen
Erleichterungen für den Eigentransport in Rheinland-Pfalz
Hintergrund: Fragen und Antworten zur POP-Abfall-ÜberwV gibt es online zu finden.
Ansprechpartnerin: Weitere Fragen beantwortet bei der Handwerkskammer der Pfalz Dorothea Ritzer, Im Grein 21, 76829 Landau, Telefon 06341/966452, Fax 06341/966440, E-Mail dritzer@hwk-pfalz.de.
Text: Handwerkskammer der Pfalz; Foto: © Huguette Roe/123RF.com
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