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Die Handwerkskammer des Saarlandes informiert die Mitgliedsbetriebe über das neue Datenschutzrecht. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Fragen zum neuen Datenschutzrecht

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt im Mai in Kraft. Was es dabei zu beachten gibt, können Handwerksbetriebe bei der Handwerkskammer des Saarlandes erfahren.

Am 25. Mai dieses Jahres tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die Handwerkskammer des Saarlandes informiert ihre Handwerksbetriebe über daraus resultierenden Konsequenzen, Rechten und Pflichten.

 

Informationen: Ansprechpartner ist Handwerkskammer-Justiziar Claus Ochner, erreichbar per Telefon unter der Nummer 0681/5809171 oder per E-Mail unter c.ochner@hwk-saarland.de
Online: Die wichtigsten Fragen zur DVSGO beantwortet die Handwerkskammer des Saarlandes auch online.

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Text: / handwerksblatt.de